Aktionsprogramm
Aufholen nach Corona

Logo Aufhol-Paket, bunte Buchstaben

Leider wird es das AUFHOLPAKET 2023 nicht mehr geben. Im Folgenden findet ihr dennoch wichtige Tipps und Arbeitshilfen für eure Projektförderung!

Broschüre: Fördermittelwissen to go

Die praktische Hilfe für deinen nächsten Förderantrag. Hier geht’s direkt zu der Broschüre als pdf…

FAQ Fördermittel

Die Deutsche Chorjugend hat häufig gestellte Fragen von Chören zu Fördermitteln gesammelt und beantwortet sie. Hier geht’s direkt zu den FAQs…

Glossar: Förderbegriffe

Die Deutsche Chorjugend hat ein Nachschlageverzeichnis rund um das Thema Förderung erstellt. Hier könnt ihr die verschiedensten Begriffe nachschlagen, die im Bereich der öffentlichen Fördermittel verwendet werden.
Hier geht’s direkt zum Glossar…

Checkliste: In 10 Schritten zu einer Förderung

Diese Checkliste von der Deutschen Chorjugend unterstützt euch dabei, Förderung für euer Chorprojekt zu beantragen – unabhängig von der Förderinstitution. Außerdem findet ihr eine Auflistung von Dokumenten, die bei vielen Förderinstitutionen eingereicht werden müssen. Hier geht’s zur Checkliste…

Weitere Arbeitshilfen der Deutschen Chorjugend zu verschiedensten Themen findet ihr hier.

Über das Aufholpaket

Mit dem AUFHOLPAKET werden deutschlandweit Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien geschaffen, um sich zu begegnen, gemeinsam Neues zu entdecken und ihre Welt nach der Pandemie zu erleben. Dafür bringt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Vielzahl unterschiedlicher Kooperationspartner:innen zusammen.

Auch der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist Teil des Aufholpakets: Mit 40 Millionen Euro werden für 2022 zusätzliche Freizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen. Als größte Interessensvertretung junger Singbegeisterter haben wir uns für euch stark gemacht und über den Deutschen Bundesjugendring eine Fördersumme in Höhe von 1 Million Euro zur Bereitstellung für eure Projekte im Jahr 2022 erhalten.

Projektrückblicke

Auch in diesem Jahr wurde eine Vielfalt an Chorprojekten im Rahmen von “ Aufholen nach Corona“ gefördert und um diese schönen Einblicke nicht für uns zu behalten, veröffentlichen wir in den nächsten Wochen Blogposts, die zeigen, was bei den Probenwochenenden,/-freizeiten, Konzertreisen, Workshops und Ausflügen so passiert ist.

Antragstellung

Die Antragsfrist für 2022 ist leider vorbei.

Was kann gefördert werden?

  • Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote (Freizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote)
  • internationale Begegnungen
  • infrastrukturelle Aktivitäten zur Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamt
  • digitale Formate
  • zum Beispiel: Probenwochenenden und -freizeiten, Konzertreisen, Verbandsveranstaltungen, Workshops, Jugendleiter:innenausbildung, Ausflüge, Aktionstage, Zukunftswerkstätten, etc.

Für Freizeitmaßnahmen berechnet sich die maximale Förderhöhe wie folgt: 

  • 40 € pro Tag pro teilnehmende Kinder & Jugendliche (bis zum 27. Geburtstag)
  • bis zu 60 € Fahrtkostenzuschuss pro Person (entsprechend der tatsächlichen Höhe der Fahrkosten)
  • 305 € Honorar pro Tag für pädagogisches Personal / Begleitpersonen / Teamer:in

Für einen Programmtag müssen mindestens 6h Programm nachgewiesen werden.

Und darauf solltet ihr achten

Formale Förderkriterien

  • Nur Vereine können die Förderung beantragen. Falls ihr kein Verein seid, wendet euch gern an uns oder euren Landesverband, um einen geeigneten Träger für euer Projekt zu finden.
  • Der Eigenanteil muss mindestens 10 % betragen und kann durch Teilnehmendenbeiträge, Spenden oder den Verband/Verein abgedeckt werden.
  • Die Förderung ist kombinierbar mit Mitteln aus kommunalen, Länder- oder EU-Töpfen, allerdings nicht mit weiteren Finanzierungsquellen aus Bundesmitteln.
  • Für alle 10-15 Kinder kann ein:e Teamer:in eingeplant werden.
  • Die Maßnahme muss im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 stattfinden.
  • Die Maßnahme hat noch nicht begonnen.

Inhaltliche Förderkriterien

  • Wir erwarten, dass ein Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche erarbeitet wird oder bereits vorliegt.
  • Wir erwarten, dass Kinder und Jugendliche an der Gestaltung ihrer Freizeit beteiligt werden.

Es sind noch Fragen offen geblieben?

Meldet euch gern jederzeit bei uns! Außerdem helfen vielleicht auch schon unsere FAQs oder unsere Präsentation aus dem letzten Info-Workshop weiter.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zum Anzeigen der zur Überschrift gehörigen Inhalte bitte auf die Überschrift klicken.

Allgemein

Ja. Bei jeglichen Änderungen bitten wir um eine kurze Absprache mit uns, da wir selbst auch verpflichtet sind, alle Änderungen dem Ministerium gegenüber zu dokumentieren. Sendet uns einfach eine Mail mit den aktualisierten Plänen an aufholen@deutsche-chorjugend.de. Bewilligte Mittel können um bis zu 20% für andere förderfähige Posten umgewidmet werden – alles darüber hinaus ist mit uns abzusprechen und muss bei der Erstellung des Verwendungsnachweises begründet werden. Wenn ihr euch irgendwo unsicher seid, beraten wir gerne persönlich. 

Falls ihr Änderungen in der Teilnehmendenzahl oder den Veranstaltungstagen habt, kann das Auswirkungen auf eure tatsächliche Förderhöhe haben – sucht insofern bitte das Gespräch mit uns, sobald sich hier Aktualisierungen auftun. 

Ja. Ihr findet alle relevanten Unterlagen unten im Downloadbereich oder auf unserer Cloud.

Ja, die Vollmacht muss uns aber postalisch mit Originalunterschrift der satzungsberechtigten Person zugeschickt werden und konkret auf den Zweck der Fördermittelbewirtschaftung ausgestellt sein. 

Das ist möglich, um z.B. Unsicherheiten zu klären. Allerdings benötigen wir alle Unterlagen postalisch im Original – insofern können wir die digitalen Unterlagen nicht weiternutzen. 

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Damit die Finanzierungslücke nicht auf die Eigenmittel oder Teilnehmendenbeiträge geht, empfehlen wir, weitere Zuwendungen z.B. bei der Gemeinde, der Stadt oder beim Landesverband zu beantragen. Wichtig ist dabei, dass die Förderung nicht ebenfalls aus Bundesmitteln kommt. Gerne können wir hier die Lage auch in einer direkten Beratung klären. 

Haltet uns einfach auf dem Laufenden! Stornokosten, die aufgrund von Corona-bedingten Änderungen anfallen, sind förderfähig. Wenn sich die Teilnahmezahlen reduzieren oder sich die Veranstaltungstage ändern, kann es sein, dass sich auch die Fördermittel reduzieren – ihr bekommt aber keinesfalls die Förderung entzogen.  

Wir ziehen keine Altersgrenze zwischen Kindern und Jugendlichen. Zudem priorisieren wir keine Altersgruppe, wenn es darum geht, sie zu beteiligen. Kinder- und Jugendbeteiligung sind gleichberechtigt wichtig und gehören zu unseren wichtigsten Zielen.  

Logo

Bei Veröffentlichungen aller Art ist das Logo der DCJ, des BMFSFJ und des AUHOLPAKETs zu nutzen. Diese sind in unserer Cloud oder unten im Downloadbereich zu finden. Außerdem wird vom Ministerium die Einbindung des folgenden Erklär-Textes gewünscht: „Mit dem AUFHOLPAKET werden deutschlandweit Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien geschaffen, um sich zu begegnen, gemeinsam Neues zu entdecken und ihre Welt nach der Pandemie zu erleben. Dafür bringt das BMFSFJ eine Vielzahl unterschiedlicher Kooperationspartner zusammen. Mit einer Milliarde Euro werden bestehende Angebote unterstützt und erweitert – sowie neue geschaffen. Für eine unbeschwertere Zukunft: www.bmfsfj.de/aufholpaket.“ Wenn es aber gute Gründe gibt, nur die Logos zu verwenden, können wir dies begründen. 

Ja, bitte sendet uns die Publikationen zur Freigabe zu.  

Mittelabruf

Der Mittelabruf sollte frühestens 4 Wochen vor Projektbeginn und spätestens 6 Wochen nach Projektende erfolgen. Bitte beachtet, dass ihr die Mittel innerhalb von sechs Wochen nach Überweisungseingang komplett ausgegeben haben und dies auch belegen müsst. Wenn ihr die Mittel schon früher braucht, gebt uns gerne Bescheid, dann können wir eine Ausnahmeregelung treffen. 

Ja, das ist möglich. Bitte stellt aber nicht mehr als zwei Mittelabrufe.

Ein:e satzungsmäßige:r Verteter:in muss alle Dokumente unterschreiben. Hier geht es auch um die rechtliche Absicherung für euch.

Verwendungsnachweis

Nein, der Verwendungsnachweis erfolgt einmalig nach dem Ende des gesamten Projekts und muss spätestens 6 Wochen danach bei uns postalisch eingehen.  

Nur die Belege werden als Kopien postalisch an uns gesendet. Wir brauchen die Originale der Teilnehmenden-Liste, der Belegliste, des unterschriebenen Sachberichtes, des unterschriebenen zahlenmäßigen Verwendungsnachweises und der Reisekostenformulare.  

Nein, dies sind Vorlagen, die wir euch unverbindlich zur Verfügung stellen, um in eurer Buchhaltung die Kosten, die eurem Verein entstanden sind, nachzuweisen. Auch hiervon erhalten wir als DCJ nur Kopien, um sie auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit zu prüfen. 

Sachbericht

Das Dokument kann digital ausgefüllt werden. Es muss allerdings ausgedruckt werden und uns mit der Unterschrift der satzungsmäßigen Vertretung postalisch zugeschickt werden. 

Eine Beschreibung der Maßnahme und der Durchführung des Projekts reicht aus. 

Beispiele für Ziele eines Probenwochenendes: Repertoire erweitern, gemeinsam Zeit verbringen, Befähigung der Kinder, eigene Projekte zu entwickeln, Gemeinschaftsstärkung 

Beispiele für Methoden: Wahrnehmungsübungen, musikalische Methoden, Auseinandersetzung mit der Geschichte des Chors oder eines anderen Chors 

Euer Sachbericht geht an uns, die DCJ. Wir schreiben einen eigenen Sachbericht an das Ministerium und nehmen alle Bitten und Kommentare von unseren Chören mit auf. 

Teilnehmendenliste

Nehmt die Teilnahmeliste mit zu eurem Projekt und lasst sie vor Ort ausfüllen. Sie ist euer wichtigstes Dokument, da es die komplette Förderhöhe nur mit einer vollständigen Teilnehmendenliste gibt. Zumindest die Anzahl der Tage und die Unterschrift von den Teilnehmenden müssen eigenständig und mit Kugelschreiber ausgefüllt werden. Der Rest darf mit Begründung vorausgefüllt werden, wenn die Kinder zum Beispiel noch nicht schreiben können oder es ihnen sehr schwerfällt.   

Sobald es den Kindern keine Mühe bereitet. Der Vorname reicht aus. Sollte es aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, können die Eltern unterschreiben. Hier brauchen wir dann aber eine Begründung und es muss zwingend gekennzeichnet werden, wenn etwas nicht von den Teilnehmenden selbst unterschrieben wurde. 

Bei großer Schrift können mehrere Spalten genutzt werden, oder die Spalten in Excel vergrößert werden. Wir haben dafür auch bereits eine vergrößerte Vorlage erstellt. Alternativ kann eine eigene Teilnahmeliste mit den selben Inhalten und Kriterien erstellt werden. 

Ja, wir wünschen uns natürlich auch Ehrenamtliche unter 27. Diese werden als ehrenamtliche Teamer:innen eingetragen, wenn sie das Projekt unterstützen. Wenn sie selbst teilnehmen, sind sie als Teilnehmende einzutragen. 

Teamer:innen

Ja, Teamer:innen können Honorarabrechnungen stellen, hierzu müssen sie allerdings selbständig oder freiberuflich sein. Ist dies nicht der Fall, kann ein Honorarvertrag aufgesetzt werden. Die passenden Vorlagen findet ihr auf unserer Cloud oder unten im Downloadbereich. 

Teamer:innen sind in der Teilnehmendenliste als S für Sonstiges einzutragen. Bekommen Ehrenamtliche ein Honorar, werden sie auch als Teamer:innen gesehen und sind somit in der TN-Liste auch als S einzutragen. Sind Teamer:innen unter 27, bekommen aber ein Honorar, werden sie auch als S eingetragen. 

Es kommt darauf an, ob die Person fest bei euch im Verein angestellt ist oder auf Honorarbasis tätig ist. Es können nur Honorarkosten, keine Gehälter, gefördert werden, deshalb könnt ihr Personen, die als „hauptamtlich“ eingetragen werden müssen, nicht als Teamer:innen abrechnen.  

Belegliste

Ihr braucht Belege für alle Ausgaben, die im Kosten-Finanzierungsplan als Gesamtausgaben angegeben wurden. Diese sind in die Belegliste einzutragen. Es müssen allerdings nur die Belege für die förderfähigen Ausgaben als Kopie per Post bei uns eingereicht werden. Die anderen Belege hebt ihr einfach in euren Unterlagen mind. 5 Jahre auf – bei einer vertieften Prüfung sind diese Belege nachzuweisen. 

Es reicht, wenn die Kopien selbst gemacht wurden.

In unserem Checkblatt zu korrekten Belegprüfung findet ihr Beispiele über förderfähige und nicht-förderfähige Kosten. Dieses Checkblatt liegt unten im Downloadbereich und auf unserer Cloud.

Verwendungsnachweis

Bitte reicht den Verwendungsnachweis zu eurer Freizeitmaßnahme spätestens 6 Wochen nach Ende eures Projekts bei der Deutschen Chorjugend per Post ein!

Alle Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und durch die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person bestätigt werden. Sollte der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig oder unvollständig vorliegen, ist dies für uns ein Grund dafür, Teilsummen oder die gesamte Fördersumme zurückzufordern.

Und hier geht’s zur Checkliste für den Verwendungsnachweis: Download

Folgende Unterlagen gehören dazu:

  1. Sachbericht | Download
  2. Teilnahmeliste | Download
  3. zahlenmäßiger Verwendungsnachweis | Download
  4. Belegliste | Download
  5. Belegkopien der förderfähigen Ausgaben
  6. ggf. Öffentlichkeitsarbeits-Material der Freizeitmaßnahme

Was ihr beim Ausfüllen der Unterlagen beachten müsst:

1. Sachbericht

Beschreibt, wie ihr die Ziele, die ihr euch mit der Freizeitmaßnahme gesetzt hattet, erreicht habt. Wie habt ihr sie konkret umgesetzt? Woran habt ihr sie gemessen?

Gebt Beispiele, sodass wir nachvollziehen können, wie die Begegnung gelaufen ist.
Wir möchten keine Berichtslyrik hören, sondern eine realistische Darstellung. Wenn Ziele nicht umgesetzt werden konnten, ist das okay – beschreibt einfach die Gründe dafür.

Indem wir eure Empfehlungen an das Ministerium spiegeln, können wir uns für noch bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement einsetzen. Je mehr konkrete Informationen – über Gelungenes und Schwierigkeiten – wir von euch bekommen, desto besser können wir Anregungen an das BMFSFJ weitergeben!
 

2. Teilnahmeliste

Die Teilnahmeliste ist das wichtigste Dokument von allen! Liegt uns keine Teilnahmeliste vor, muss euer Chor die Förderung zurückzahlen.

  • Sie muss vollständig, handschriftlich und mit Kugelschreiber ausgefüllt sein.
  • Füllt alle Felder ganz oben auf der ersten Seite aus: Name und Anschrift des Chores, ankreuzen: „Ferienfreizeit/Wochenendangebot“, Thema/Projekttitel, Ort, von- bis, Anzahl Tage
    (ab 6 Stunden Programm gilt ein Veranstaltungstag als voller Tag)
  • Jede:r Teilnehmer:in muss Alter, Geschlecht und teilgenommene Tage selbst eintragen sowie selbst unterschreiben. Nur Name/Vorname und Nationalität dürfen vorausgefüllt werden. Bei Kindern, die noch nicht schreiben können, oder denen es sehr schwerfällt zu schreiben, darf alles außer der Unterschrift vorausgefüllt werden.
  • Alle Teilnehmenden der Freizeitmaßnahme müssen sich in die Liste eintragen.
  • Auch die Teamer:innen und Leitungspersonen müssen sich in die Liste eintragen.
  • Die Leitungsperson muss jede Seite der Teilnahmeliste mit Kugelschreiber unterschreiben.
  • Fachkräfte und Personen über 27 Jahre sollen angeben:
    Wer war hauptberuflich und wer ehrenamtlich dabei? (Spalte 6a)
    Funktion in der Jugendhilfe, z.B. Betreuer*in, Chorleitung,… (Spalte 6b)

3. abschliessender Kosten- und Finanzierungsplan

Hier listet ihr die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Sollte es zu Abweichungen zu eurem Antrag kommen um mehr als 20% kommen, begründet diese kurz.
Die Einnahmen müssen gleich den Ausgaben sein. Gebt alle öffentlichen Fördermittel an, die ihr neben der KJP-Förderung für das Projekt bekommen habt.
 

4. Belegliste

Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Freizeitmaßnahme entstanden sind (also auch die nicht förderungsfähigen Ausgaben) müssen in chronologischer Reihenfolge mit nachvollziehbaren Belegnummern angegeben werden.
Jede Spalte muss ausgefüllt werden mit Belegnummer, Belegdatum, Zahlungs- bzw. Buchungsdatum, Zahlungsempfänger, Verwendungszweck und Geldsumme in Euro.
 

5. Belegkopien von förderfähigen Ausgaben

Wir benötigen nur die Belegkopien von förderfähigen Ausgaben. Euer Chorverein ist dazu verpflichtet, die Originalbelege – und zwar alle Belege eures Projektes – 5 Jahre für eine eventuelle Prüfung zur Einsicht in euren Vereinsunterlagen aufzubewahren. Wir gehen von einer im Geschäftsverkehr üblichen Buchführung aus.

Alle Infos darüber, welche Daten Rechnungen enthalten müssen, findet ihr in unserem Checkblatt zur korrekten Belegführung.

Bei Gruppenbahn- oder Busreisen: Reicht eine Rechnung bei uns ein, auf der die einzelnen Namen der Mitreisenden stehen. Eine vertretungsberechtigte Person muss diese Bus- oder Bahnrechnung unterschreiben. Damit bestätigt sie, dass diese Teilnehmenden auch wirklich mitgefahren sind. Bei Bahnreisen bitte abgestempelte Originaltickets oder gedruckte Onlinetickets an uns schicken.

Bei Einzelreisenachweisen: Bitte achtet darauf, dass alle Personen, die bspw. in einem PKW gemeinsam gereist sind, einzeln erfasst werden, sodass für uns nachvollziehbar ist, wer wie gereist ist.

Bei Autofahrten: Reicht das Fahrtkostenerstattungsformular bei uns ein. Als Kilometerpauschale berechnen wir 20ct.

Bei Flügen: Ihr müsst uns eine Flugkostenrechnung schicken, auf der die einzelnen Namen der Mitreisenden stehen. Eine vertretungsberechtigte Person muss diese Flugkostenrechnung unterschreiben. Damit bestätigt sie, dass diese Teilnehmenden auch wirklich mitgeflogen sind.
 

6. ggf. Öffentlichkeitsarbeits-Material von der Freizeitmassnahme

z.B. digitale Fotos, Links, Presseartikel, Broschüren, Konzert-Flyer – gerne per E-Mail an aufholen@deutsche-chorjugend.de.

Schickt die Unterlagen des Verwendungsnachweises bitte an:

Deutsche Chorjugend e.V.
Aufholen nach Corona
Karl-Marx-Str. 145
12043 Berlin

Downloads

Info-Material

  • Präsentation „Fit für die Förderung“ vom 08.02.2022 | Download

Formulare

Vorlagen / Material

  • Logos für die Öffentlichkeitsarbeit | Download
  • Vollmacht Fördermittelbewirtschaftung | Download
  • Honorarabrechnung | Download
  • Honorarvertrag | Download
  • Reisekostenerstattungsformular | Download
  • Antrag erweitertes Führungszeugnis | Download
  • Bestätigung Gebührenbefreiung erweitertes Führungszeugnis | Download
  • Checkblatt zur korrekten Belegführung | Download

Förderrichtlinien

  • Förderrichtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes vom 26.09.2016 | Download
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung | Download
  • Auszug aus der Bundeshaushaltsordnung | Download
  • Bundesreisekostengesetz | Download
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