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Rund um den Verband
Ehrungen
Anträge für Ehrungsurkunden für 10-, 15- bzw. 20-jährige Singetätigkeit im Kinder- und Jugendchor, für Jubiläen von Kinder- und Jugendchören (25 Jahre und mehr) sowie für Chorleitende ab 10 Jahren aktiver Tätigkeit im Kinder- und Jugendchor werden rechtzeitig vor dem Ehrungstermin über den zuständigen Landesverband/Mitgliedsverband gestellt, der die Anträge (möglichst zwei Wochen vor dem Ehrungstermin) an die Deutsche Chorjugend weiterleitet.