Chor & Schule

(c) Nils Ole Peters

Ab dem Jahr 2026 gilt das Ganztagsförderungsgesetz. Damit werden alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben und viel mehr Zeit als bisher in der Schule verbringen – bis in den späten Nachmittag. Für das Chorsingen kann das bedeuten, dass viele Schulkinder nicht mehr nach der Schule noch zur der Probe eines Chorvereines gehen können. Das hat große Auswirkungen auf die Vereinslandschaft und damit auch auf die Chorvereine.
Foto: © Nils Ole Peters | Facebook / Instagram: @nopeters.foto 

Um mit diesen Veränderungen konstruktiv umzugehen hat die Deutsche Chorjugend verschiedene Maßnahmen ergriffen:

  • Im Rahmen von Pilotprojekten in Thüringen und NRW untersuchten wir, wie Kooperationen zwischen Schulen und Chorvereinen gestaltet werden können.
  • Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass Singen in Schulen wichtig ist und dass Vereine in der kulturellen Bildung erhalten bleiben.
  • Auf Landesebene werden Gespräche mit zuständigen Entscheidungsträger:innen aus Politik und Verwaltung gebahnt.
  • Die gemeinsame AG Chorverein-Ganztagsschule des Deutschen Chorverbandes und der Deutschen Chorjugend beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Thematik, bündelt Wissen und erarbeitet Arbeitshilfen.

Das Video entstand in Kooperation mit der Chorjugend NRW.
Die Erstellung wurde gefördert aus Mitteln der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Förderprogramms „MusikVorOrt“.

So können Chorangebote im Ganztag entstehen – 12 Schritte

Kooperationen zwischen Chorvereinen und Schulen anbahnen – ein möglicher Ablauf

Für den Ablauf der Anbahnung einer Kooperation zwischen einem Chorverein und einer Schule haben sich die folgenden 12 Schritte (in der genannten Reihenfolge) als sinnvoll erwiesen. Natürlich wird es dabei in der Praxis Abweichungen geben. Diese Schritte sollen euch als Leitfaden dienen, um ein Gespür dafür zu bekommen, wie der Ablauf der ‚Kooperationsanbahnung‘ aussehen kann – besonders, wenn euer Verein noch keine Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit dem Ganztag einer Schule hat. Der Prozess wird aus Perspektive eines Chorvereins dargestellt. Er kann natürlich angepasst werden auf eine Schule, die eine Kooperation mit einem Chorverein eingehen möchte. 

Unsere Erfahrung zeigt, dass bei der Zusammenarbeit zwischen außerschulischen Chören und Schulen häufig folgende Personen relevant sind: Die Schulleitung, die Koordinator:innen des Ganztags und die Musiklehrkräfte. Gerade die Musiklehrkräfte haben sich in der Praxis oft als „Türöffner“ erwiesen: Sie wissen um die Wichtigkeit von Singen und Musik und können die Schulleitung überzeugen, dass eine Chor-AG im Ganztagsangebot eine gute Sache ist. Hilfreich ist es auch, wenn die Ganztagsbeauftragten oder die Schulleitung selbst einen Zugang zu (Chor-)Musik oder Chorsingen haben. Dies ist natürlich Glückssache.

Tipp: Argumente parat haben

Argumente für die positiven Aspekte des Musizierens, die ihr im Gespräch mit Schulakteuren nutzen könnt, findet ihr in der Handreichung „Positive Aspekte des Musizierens“ des Bundesmusikverbands Chor & Orchester.
Außerdem hat die European Choral Association auf Englisch die Vorteile des Singens zusammengestellt: Benefits of Singing

Der Chorverein entscheidet sich, an welcher Schule er gern aktiv werden möchte. Dabei sollten folgende Kriterien eine Rolle spielen:

  • Geographische Nähe zu den Chorproben des Vereins.
    Auch wenn das Angebot vor allem den Kindern bzw. Jugendlichen dienen soll, darf auch der Verein die Kooperationseffekte für seine Nachwuchsförderung nutzen.
  • Das vorhandene Chor-Angebot an der Schule. Existiert bereits ein Schulchor, empfehlen wir, nicht in Konkurrenz zu gehen, sondern sich den Schulen zuzuwenden, in denen es noch keine Chor-Angebote gibt.
  • Das vorhandene Musik-Angebot an Schulen: Gymnasien sind häufig im Vergleich zu anderen Schulformen sehr gut mit musikalischen Angeboten ausgestattet. Wir empfehlen, eine andere Schulform für die Kooperation auszuwählen. Hat eine Schule engagierte Musiklehrer, die Chor-Angebote wichtig finden, aber selbst keine Ressourcen haben, diese anzubieten, sind die Chancen für ein Zustande-Kommen einer Kooperation am höchsten. 

Der Chorverein sucht eine:n Chorleitende:n, die: der die Aufgabe übernehmen kann. Dabei geht es um zeitliche Kapazitäten der Chorleitung, eventuell notwendige Fortbildungen und finanzielle Kapazitäten des Chorvereins bzw.  der kooperierenden Schule.

Der Chorverein sucht Finanzierungsmöglichkeiten.
Informationen zu weiter unten auf dieser Seite.

Jetzt ist der Zeitpunkt für einen guten Projekttitel. Dieser muss vor allem Kinder bzw. Jugendliche ansprechen. Erfahrungsgemäß kommen traditionelle Titel wie „Chor AG“ bei jungen Menschen nicht an, die vorher keine Berührungspunkte mit Chormusik hatten. Aus unseren Projekten gibt es folgende Beispiele für Titel für das Chorangebot an der Schule: Vocal Playground, Soulkeepers, Schulname-Vocals, Ortsname-Vocals etc. pp. Fehlen hier die guten Ideen, hilft ChatGPT auch in der kostenlosen Version. Bei Fragen wendet euch an uns.  

Der Chorverein nimmt Erstkontakt zu der Schule auf – entweder durch „warme“ Kontakte (man kennt also schon eine Person von der Schule) oder durch „Kaltakquise“. Ob der Chorverein zuerst die Schule anruft oder zuerst eine E-Mail schickt, hat beides Vor- und Nachteile. In jedem Falle werden sowohl eine E-Mail als auch ein Telefonat nötig sein. Zeit sollte eingeplant werden, um die Kontaktdaten der relevanten Ansprechperson herauszufinden – dies geht über „warme Kontakte“ einfacher.

Bei einer „Kaltakquise“ muss man sich häufig vom Schulsekretariat zu den entsprechenden Personen durchtelefonieren, denn oftmals sind die Kontaktdaten z.B. der Ganztagskoordinator:innen nicht auf der Schulwebsite vermerkt. Fragt beim Telefonat: „Wer ist bei Ihnen für Musik zuständig?/Wer ist für die Nachmittags-AGs zuständig?“ und lasst euch Namen und Telefonnummern geben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Ganztagskoordinator:innen die Kooperationen häufig ermöglicht haben, wenn sie selbst vom Chorsingen überzeugt waren und von uns überzeugt wurden, wie wichtig ein Chorangebot für die Schule ist.

Tipp: Checkt die Schulferien auf schulferien.org. Die Zeiträume direkt vor und nach den Ferien eignen sich nicht gut, um einen Erstkontakt herzustellen. Beachtet außerdem die Erreichbarkeitszeiten der Schule bzw. des Ganztagsbetriebes: Meistens ist eine gute Anrufzeit im Zeitfenster zwischen 9 und 14 Uhr (die natürlich oft mit den Zeiten von Ehrenamtlichen nicht so gut zusammenpassen). Rechnet jedoch damit, dass ihr die entscheidende Person nicht sofort erwischt und gebeten werdet, zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal anzurufen.

Auf ein erstes Telefonat mit der Schulleitung oder einer anderen, „türöffnenden“ Person (z.B. Musiklehrer:in) folgt ein Gespräch zwischen Schulleitung bzw. der zuständigen Person der Schule, dem Chorverein und der Chorleitung. Die Schulleitung möchte verständlicherweise wissen, was für eine neue Person an die Schule im Nachmittagsbereich kommt.

Entscheiden sich alle drei Seiten – Chorverein, Schule, Chorleitende Person – für eine Kooperation, ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vonnöten. Auch ein Honorarvertrag bzw. ein Dokument über eine Aufwandsentschädigung mit der Chorleitung sind wichtig. Ein erweitertes Führungszeugnis der Chorleitung oder anderer Vereinspersonen, die das Chorangebot an der Schule begleiten, ist selbstverständlich Pflicht. Ergänzend dazu kann der Ehrenkodex der DCJ unterschrieben werden, in dem es darum geht, dass sich die Beteiligten dazu verpflichten, mit den ihnen anvertrauten Kindern bzw. Jugendlichen gut umzugehen. Außerdem wird ein Masernschutz der Chorleitung oder anderer Vereinspersonen, die das wöchentliche Angebot in der Schule begleiten, Pflicht sein – auch für Menschen, die eine AG im Ganztag anbieten.

Bewährt hat es sich, Schnupperangebote zu machen: Die Chorleitung geht durch die Klassen, stellt sich vor, macht einige einfache Singübungen mit den Schüler:innen. So bekommen diese einen Vorgeschmack davon, was sie im Chor im Ganztag erwartet. Mit den unterstützenden Personen aus der Schule besprecht ihr weitere Möglichkeiten, das Chor-Angebot bei den Kindern bzw. Jugendlichen in der Schule bekannt zu machen, z.B.  Plakate im Eingangsbereich oder in der Mensa.

Das Chorangebot wird an der Schule bekannt gemacht. Die Schüler:innen melden sich an.

Die erste Chor-AG findet statt. Nach der ersten Chor-AG ist ein Feedbacktelefonat zwischen der Chorleitung und dem Vereinsverantwortlichen ratsam: Wie lief die AG? Was sollte geändert werden? Was ist noch notwendig?

Die Chor-AG etabliert sich – idealerweise. Vielleicht findet nach ein paar Monaten ja bereits der erste Auftritt statt, zum Beispiel beim Schulfest oder bei der Schulweihnachtsfeier!

Wie können Chor-AGs im Ganztag von Schulen finanziert werden?

Im Folgenden findet ihr Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern für Chor AGs im Ganztag. Die DCJ hat entsprechende Fördertöpfe recherchiert und ausgewertet.
Bei dieser Auflistung handelt es sich um eine Momentaufnahme, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Hinweise zu weiteren Fördermöglichkeiten sowie zu Erfahrungen mit den jeweiligen Fördertöpfen nimmt die DCJ-Geschäftsstelle gern jederzeit entgegen!

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. Die Beratungsstelle Baden-Württemberg der LKJ hilft bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://www.lkjbw.de/beratung-engagement/kultur-macht-stark

Förderung für Dauerkooperationen und Einzelkooperationen zwischen Vereinen und Schulen

  • Fördermittelgeber: Land Baden-Württemberg
  • Wer ist antragsberechtigt? Die Anträge stellen Verein und Schule gemeinsam. Sie können beim Badischen Chorverband oder Schwäbischen Chorverband gestellt werden. 
  • Zuschusshöhe: Die Zuschusshöhe für Dauerkooperationen beträgt zwischen 300 € und 900 € pro Schuljahr.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Sachkosten, Aufwandsentschädigungen
  • Förderhöchstdauer: Die Förderung wird immer für ein Schuljahr bewilligt und bei Verlängerung für max. 5 aufeinanderfolgende Jahre gewährt.
  • Mehr Informationen: https://schulmusik-online.de

Jugendbegleiter-Programm

Schulen erhalten ein Grundbudget und ein Kooperationsbudget, wenn sie mit mindestens einem außerschulischen, gemeinnützigen Kooperationspartner kooperieren.

  • Fördermittelgeber: Land Baden-Württemberg
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen
  • Zuschusshöhe: Jede Schule wird entsprechend dem Zeitumfang der wöchentlich angebotenen Kurse einer Förderkategorie zugeordnet und erhält ein sich daraus ergebendes Grundbudget.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Aufwandsentschädigungen, Honorare
  • Förderhöchstdauer: pro Schuljahr
  • Mehr Informationen: https://jugendbegleiter.de

Förderung von Einzelprojekten durch die Stiftung kulturelle Jugendarbeit

Es werden Kooperationsprojekte zwischen freien und/oder öffentlichen Trägern der außerschulischen Jugendbildung und Schulen in Baden-Württemberg gefördert. Die Projekte sollen innovativ sein und sich mit den Themenschwerpunkten Partizipation, Inklusion, Integration, Generationenübergreifendes und Kunst auseinandersetzen.

  • Fördermittelgeber: Stiftung Kulturelle Jugendarbeit Baden-Württemberg
  • Wer ist antragsberechtigt? Schule, Verein
  • Zuschusshöhe: Die Stiftung übernimmt einen Fehlbedarf bis zur Höhe von max. 4.000,00 EUR pro Einzelprojekt; dabei dürfen die Personalkosten 1.050,00 EUR (35 Wochen à 1 h mit 30 EUR vergütet) pro Einzelprojekt nicht überschreiten.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Personalkosten, Sachkosten
  • Förderhöchstdauer: Die Projektlaufzeit muss mindestens ein halbes Jahr betragen.
  • Mehr Informationen: https://km-bw.de

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. Die Beratungsstelle „Kultur macht stark“ in Bayern hilft bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://www.mpz-bayern.de/das-mpz/servicestelle

Förderung der Ganztagsangebote an Schulen

Kulturfonds kulturelle Bildung

Die Förderung hat das Ziel, partizipative Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen.

Projekte unter der Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden. Um eine Chor-AG mit freiwilliger Teilnahme damit zu finanzieren, muss also ein besonderes Projektsetting her.

  • Fördermittelgeber: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Wer ist antragsberechtigt? Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts (also auch Vereine). Schulen dürfen keinen Antrag stellen.
  • Zuschusshöhe:
  • Einzelne Projekte können pro Jahr (Schuljahr) mit bis zu 50.000 € gefördert werden. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 5.000 € betragen.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten; grundsätzlich sind alle Kosten, die nachweislich projektbezogen anfallen, förderfähig.
  • Förderhöchstdauer: ein Schuljahr
  • Mehr Informationen: https://www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds

Schulbezogene Jugendarbeit

  • Fördermittelgeber: Bayrischer Jugendring
  • Wer ist antragsberechtigt? Vereine und Verbände, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind
    Dieses Förderprogramm ist also nur für solche Chöre/Chororganisationen passend, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind.
  • Zuschusshöhe: max. 15.000 € pro Jahr
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Sachmittel, Honorare, Personalkosten
  • Förderhöchstdauer: max. 24 Monate
  • Mehr Informationen: https://www.bjr.de

weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Bayern

Weitere Fördermöglichkeiten für Angebote kultureller Bildung (wozu das Chorsingen ja auch gehört) im Ganztag sind auf der Website des Projektes „Kooperationslandschaft Bayern“ der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern zu finden: https://koola.lkb-by.de/service/foerderungen-finanzierung

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In Berlin hilft der InfoPoint Kulturelle Bildung der LKJ Berlin bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://www.lkj-berlin.de/index.php/infopoint/kms

In Berlin haben die Schulen ein Budget für die Ausgestaltung des Ganztags, über das sie verfügen können. Für die Grundschulen gibt es für Kooperationen mit außerschulischen Partnern kaum Festlegungen. Für euren Chorverein bedeutet das: Verhandelt mit der Schulleitung der entsprechenden Schule, welches Honorar sie für den:die Chor-AG-Leiter:in zahlen kann.

In der Sekundarstufe I gibt es Rahmenvereinbarungen über die Kooperation von Schulen mit freien Trägern. Auch ein Chorverein gilt als ein freier Träger. Auf der Basis der Rahmenvereinbarung schließt der Träger mit der Schule eine Vereinbarung. Die Kostensätze, die die Schule dem Träger dabei zahlen muss, stehen fest. Für die DCJ-Mitgliedschöre aus Berlin greift keine der Rahmenvereinbarungen.[1]

Die Chorvereine aus Berlin, die Mitglied der DCJ sind, sollten folgende Vorlage bei der Kooperation mit Schulen der Sekundarstufe 1 nutzen:

„Muster-Kooperationsvertrag für Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen im Ganztag der Sek I, für die keine Rahmenvereinbarung im Ganztag der Sek I besteht“
Download: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/ganztaegiges-lernen/ganztagsschulen/fachinfo/koopv_ganztag_jurpers.pdf?ts=1701767626

In diesem Kooperationsvertrag legt ihr dann gemeinsam mit der Schule die Honorarhöhe für die Chorleitung fest. Der Vertrag wird in Kopie dem zuständigen Schulamt, dem örtlichen Jugendamt sowie der regionalen Schulaufsicht zur Kenntnis weitergereicht.


[1] Es gibt z.B. eine Rahmenvereinbarung für Sport, eine für Musikschulen und Volkshochschulen.

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In Brandenburg hilft die Beratungsstelle „Kultur macht stark“ bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de

Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“

Mit diesem Förderprogramm im Land Brandenburg werden Projekte unterstützt, die neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln. Der Fördertopf ist nicht extra auf den Bereich Kooperation Verein-Schule zugeschnitten. Chorvereine, die im Nachmittagsbereich einer Schule freiwillige Angebote schaffen möchten, können aber Anträge auf Förderung stellen. Das inhaltliche Konzept des Chorangebotes im Ganztag ist bei der Entscheidung über die Förderung wichtig. Es ist ratsam, ein bestimmtes Thema chormusikalisch zu bearbeiten und den Vermittlungsansatz zu unterstreichen.

  • Fördermittelgeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
  • Wer ist antragsberechtigt? u.a. gemeinnützige Vereine, Gemeinden und Städte
  • Zuschusshöhe: Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorarkosten, Sachkosten
  • Förderhöchstdauer: Projekte, die im Laufe des aktuellen Jahres durchgeführt werden (also bis Ende des Jahres vorbei sind).
  • Mehr Informationen: www.plattformkulturellebildung.de

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In Bremen hilft die Beratungsstelle »Kultur macht stark« in Trägerschaft von Stadtkultur Bremen e.V. bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://stadtkulturbremen.de

MUSUS – Musik und Schule

Dieses Landesprogramm bietet Kooperationen mit außerschulischen Partner:innen im Musikbereich. Das Programm richtet sich in erster Linie an Schulen, deren Schülerinnen und Schüler wenig Zugang zu Musikangeboten haben. Seit 2013 werden in Bremen Schulen gefördert, die musikalische Profile und Projekte entwickelt haben und für eine vielfältige Musikpraxis ihrer Schüler:innen sorgen. Eine Neuausschreibung ist für 2024 geplant.

  • Fördermittelgeber: Land Bremen
  • Wer ist antragsberechtigt? Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe 1.
  • Zuschusshöhe: nicht bekannt
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? v.a. Honorare
  • Förderhöchstdauer: voraussichtlich drei Jahre (für die geplante Förderperiode ab 2024: Änderungen vorbehalten!)
  • Mehr Informationen: https://www.bildung.bremen.de

Souveräne Verstärkungsmittel

Mit dem Programm der sog. Souveränen Verstärkungsmittel können Bremer Schulen u.a. Kooperationen mit außerschulischen Partnern (also auch Chören) finanzieren.

  • Fördermittelgeber: Stadtgemeinde Bremen
  • Wer ist antragsberechtigt? Die jeweilige Summe bekommen die entsprechenden Schulen direkt zur Verfügung gestellt.
  • Zuschusshöhe: Für das Haushaltsjahr 2024 noch offen. Alle Grundschulen erhalten einen Grundbetrag. Die weiteren Mittel berechnen sich nach Sozialindex in Verbindung mit der Anzahl der Schüler:innen. Dies bedeutet, dass Schulen mit größeren Herausforderungen auch eine deutlich höhere Unterstützung durch die souveränen Verstärkungsmittel bekommen.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Sachkosten, Honorare, Dienstleistungen
  • Förderhöchstdauer: Die Förderung erfolgt pro Haushaltsjahr.
  • Mehr Informationen: https://www.bildung.bremen.de/schulen-entscheiden-selbst

Ganztagsschulbudget

Außerdem gibt es im Land Bremen auch ein Ganztagsbudget – dies läuft extra zu den souveränen Verstärkungsmitteln. Die Höhe des Budgets hängt vom Standort und von der Anzahl der Schüler:innen ab. Fragt mit dem Chorverein potenzielle Kooperationsschulen an, ob sie Mittel aus ihrem Ganztagsbudget für eine Chor-AG zur Verfügung stellen könnten.

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In Hamburg hilft die Beratungsstelle „Kultur macht stark“ bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://www.kinderundjugendkultur.info

Projektfonds Kultur und Schule

  • Fördermittelgeber: Stadt Hamburg sowie zahlreiche Hamburger Stiftungen
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen, Vereine, freiberufliche Kulturschaffende
    (keine bestimmten Rechtsformen notwendig)
  • Zuschusshöhe: Die Fördersummen betragen mindestens 1.000 bis maximal 15.000 Euro.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorare, Sachkosten, Reisekosten u.a.
  • Förderhöchstdauer: maximal ein Jahr
  • Mehr Informationen: https://www.kinderundjugendkultur.info/projektfonds

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. Die Servicestelle „Kultur macht stark“ der LKB Hessen hilft bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://lkb-hessen.de

Löwenstark – der Bildungskick

Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der zusätzlichen Lernbegleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im regulären Unterricht. Die Schulen entscheiden selbst, mit welchen außerschulischen Partnern sie kooperieren möchten. Bei dem Förderprogramm gibt es auch einen Fokus auf Kultur.

  • Fördermittelgeber: Land Hessen
  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Schulen in Hessen erhalten automatisch ein zweckgebundenes Budget, das sie für die angebotenen Maßnahmen frei verwenden können. Die Schulen können zusätzliches Budget beantragen für kulturelle Projekte.
  • Zuschusshöhe: Hängt von der Schüler:innenzahl und vom Sozialindex ab. Es gibt einen Sockelbetrag von 8.000 Euro.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorare, Sachkosten.
    In erster Linie sind die Mittel jedoch für Honorare gedacht.
  • Förderhöchstdauer: Das Förderprogramm endet im Juli 2024. Anträge können noch eingereicht werden. Es ist offen, ob dieses Förderprogramm verstetigt wird bzw. es ein Nachfolge-Programm geben wird.
  • Mehr Informationen: https://www.loewenstark-hessen.de

Kunstvoll

  • Fördermittelgeber: Kulturfonds Frankfurt RheinMain
  • Wer ist antragsberechtigt?
    Schulen und Kultureinrichtungen aus: Bad Vilbel, Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, dem Hochtaunuskreis, dem Kreis Offenbach, dem Main-Taunus-Kreis, Offenbach am Main, dem Rheingau-Taunus-Kreis oder Wiesbaden. Partnerschaften müssen aus jeweils mindestens einer Schule ab Sekundarstufe I und Kulturinstitutionen (also auch Chören) oder Kunstschaffenden (also z.B. Chorleitenden) bestehen.
  • Zuschusshöhe: nicht bekannt
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? nicht bekannt
  • Förderhöchstdauer: Online bewerben man sich in der Zeit vom 11. Dezember 2023 bis 20. März 2024 für einen Projektstart zum Beginn des Schuljahres 2024/2025.
  • Mehr Informationen: https://kulturfonds-frm.de/kunstvoll

weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Hessen

Außerdem lohnt es sich, die Fördermitteldatenbank des Landesmusikrates Hessen zu durchforsten: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. Die Servicestelle Kultur macht stark Mecklenburg-Vorpommern hilft bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://kubi-mv.de

Grundbudget für Ganztagsschulen

Jeder ganztägig arbeitenden Schule in MV steht zur Finanzierung von Ganztagskooperationen ein Grundbudget in Höhe von 2.500 Euro pro Schuljahr zur Verfügung. Darüber hinaus ist es möglich, mit der Inanspruchnahme weiterer ganztagsbezogener Lehrerwochenstunden das Finanzbudget zu erweitern und so eine Vielzahl außerschulischer Partner mit ihren Kompetenzen, Erfahrungen und ihrem Wissen in die Gestaltung des ganztägigen Lernens einzubinden. Fragt als Chorverein also eine konkrete Schule an, ob sie Mittel aus ihrem Budget für eine Chor-AG im Ganztag zur Verfügung stellen kann.

Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V bietet sowohl den Schulen in öffentlicher Trägerschaft als auch den außerschulischen Partnern, die an ganztägig arbeitenden Schulen tätig werden wollen, eine Zusammenstellung der dafür notwendigen Formulare, Werkzeuge und hilfreichen Tipps. Auf der Website finden sich unter anderem Vorlagen für Angebotskonzepte und Muster-Kooperationsverträge. Mehr Informationen: https://www.ganztag-mv.de/informationen-und-dokumente-fuer-ausserschulische-partner

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. Die Servicestelle „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ der LKJ Niedersachsen hilft bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://kultur-macht-stark.lkjnds.de  

SCHULE:KULTUR!

Das Programm richtet sich vorrangig an Schulen ab dem Sekundarbereich I und kulturelle Partner:innen mit pädagogischer Qualifikation als Kooperationspartner:innen.

Es gibt eine dreijährige Förderung, bei der Schulen gemeinsam mit Partner*innen der Kulturellen Bildung ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungsangebot erarbeiten.

Innerhalb der einjährigen Förderung bekommen Kooperationen aus Schulen und Kulturpartner*innen die Möglichkeit, Pilot-Vorhaben zu realisieren, um eine langfristige Kooperation zu initiieren, erste Ideen für gemeinsame Schulentwicklung zu erproben oder ein bereits bestehendes Entwicklungskonzept zu erweitern.

  • Fördermittelgeber: Niedersächsisches Kultusministerium und  Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur 
  • Wer ist antragsberechtigt? außerschulische Kulturpartner:innen
  • Zuschusshöhe: nicht bekannt
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? nicht bekannt
  • Förderhöchstdauer: Je nach Fördermodell ein bis drei Jahre.
  • Mehr Informationen: https://www.schuledurchkultur.info

Zuschussförderung aus regionalisierten Mitteln des Landes Niedersachsen

Die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen vergeben Zuschüsse für Kulturprojekte bis zu einer Höhe von 10.000 Euro.

  • Fördermittelgeber: Land Niedersachsen
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Für die Projektförderung der Landschaften und Landschaftsverbände gibt es keine einheitlichen Regeln, vielmehr setzt hier jede Region ihre eigenen Schwerpunkte. Diese finden sich unter https://www.allvin.de/zuschussfoerderung (Spalte rechts: ALLviN – Moderne Kulturförderer)
  • Mehr Informationen: https://www.allvin.de

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In NRW hilft die Beratungsstelle „Kultur macht stark“ bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://www.kulturellebildung-nrw.de

Programm „Geld oder Stelle“

Für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Ganztagsschulen der Sekundarstufe I hat das Schulministerium dieses Programm geschaffen. Durch die sogenannte Kapitalisierung von Lehrerstellenanteilen des Ganztagszuschlags stehen den Schulen Barmittel für Kooperationen zur Verfügung. Durch die Nutzung dieser Finanzmittel wird die gemeinsame Gestaltung des Ganztags durch Lehr- und Fachkräfte und außerschulische Partner ermöglicht.

  • Fördermittelgeber: Land Nordrhein-Westfalen
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen
  • Zuschusshöhe: Die Höhe der Zuwendung hängt u.a. von der Schüler:innenzahl ab.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Personalkosten, Honorarkosten
  • Mehr Informationen:
    https://www.ganztag-nrw.de
    https://www.schulministerium.nrw

Kultur und Schule

Das Programm wendet sich an Künstler:innen und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Diese sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.
Hinweis: Die teilnehmenden Künstler:innen verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmenden zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstler:innen zur Verfügung steht.

  • Fördermittelgeber: Land Nordrhein-Westfalen
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen und Künstler:innen stellen den Antrag gemeinsam.
  • Zuschusshöhe: Die Projekte werden mit maximal 3.375 Euro gefördert.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorare, Sachkosten, Reisekosten
  • Förderhöchstdauer: Die Förderung erfolgt pro Schulfahr. Ein Projekt soll regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in ca. 40 Einheiten (à 90 Minuten) einmal wöchentlich stattfinden.
  • Mehr Informationen:
    https://kultur-und-schule.de
    https://www.mkw.nrw

Kulturrucksack NRW

Ziel ist, allen Kindern und Jugendlichen kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen. Das Programm richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren.

  • Fördermittelgeber: Land Nordrhein-Westfalen
  • Wer ist antragsberechtigt? Künster:innen, aber auch Vereine oder Verbände
    Künstler:innen (also auch Chorleitende) oder Organisationen, die Kulturrucksack-Projekte durchführen möchten, sollen sich direkt an die Kulturrucksack-Beauftragten der Kommunen wenden, um von diesen mehr über Fristen und Verfahren vor Ort zu erfahren. Kontaktdaten: https://www.kulturrucksack.nrw.de
  • Zuschusshöhe: Das Land unterstützt die Kommunen, die sich beteiligen, mit jährlich 6 Euro pro Kind oder Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? nicht bekannt
  • Förderhöchstdauer: nicht bekannt
  • Mehr Informationen: https://www.kulturrucksack.nrw.de

JeKits-Programm

JeKits will Kindern an Grundschulen in NRW gemeinsames Musizieren mit Instrument, gemeinsames Singen und Tanzen ermöglichen. Mehr als 1000 Grund- und Förderschulen nehmen am JeKits-Programm teil.  In einer langfristig angelegten Kooperation arbeiten außerschulischer Bildungspartner und Schule zusammen und gestalten gemeinsam das JeKits-Angebot. Der JeKits-Unterricht findet sowohl vormittags als auch nachmittags in den Räumlichkeiten der Schule statt; der Ganztag spielt dabei eine wichtige Rolle.

  • Fördermittelgeber: Land Nordrhein-Westfalen
  • Wer ist antragsberechtigt? Es sind bereits zahlreiche Schulen und außerschulische Bildungspartnern geschlossen worden. Außerschulische Bildungspartner, also auch Chorvereine, die Interesse haben, beim JeKits-Programm mitzumachen, schreiben bei Interesse eine E-Mail an jekits@lvdm-nrw.de, um sich in eine Warteliste aufnehmen zu lassen. Sie werden informiert, sobald eine Bewerbung für Sie in Betracht kommt.
  • Zuschusshöhe: Die Kommunen erhalten einen Pauschalbetrag von 2.268,65 € (Stand: 2023), der für eine Jahreswochenstunde JeKits-Unterricht gezahlt wird.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Lehrkraftkosten, in Ausnahmefällen Honorarkosten
  • Förderhöchstdauer: Sind Schulen und außerschulische Bildungspartner erst einmal Teil des Programms, ist die Förderung auf Dauer angelegt.
  • Mehr Informationen: https://www.jekits.de

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In Rheinland-Pfalz hilft die Servicestelle Kulturelle Bildung bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://www.skubi.com/kultur-macht-stark

Ganztagsschulbudget

In erster Linie werden Kooperationen und Projekte aus dem Ganztagsschulbudget der Schule finanziert. Fragt als Chorverein die Schule, an der ihr gerne eine Chor-AG gründen würdet, ob sie Mittel aus ihrem Ganztagsschulbudget für ein Chorangebot bereitstellen kann.

„Jedem Kind seine Kunst“

Mit dem von der Landesregierung Rheinland-Pfalz initiierten Programm wird Kulturschaffenden des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Kooperation mit interessierten Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Vereinen oder anderen Institutionen die Möglichkeit geboten, Projekte aus dem Bereich der kulturellen Bildung – also auch Chorprojekte – mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.

  • Fördermittelgeber: Land Rheinland-Pfalz
  • Wer ist antragsberechtigt? Vereine, Schulen, Jugendzentren, Kindertagesstätten, andere Einrichtungen im Land Rheinland-Pfalz sowie Künstler:innen. Chorvereine und Chorleitung können also gemeinsam einen Antrag stellen.
  • Zuschusshöhe: Jede 45-Minuten-Einheit wird mit jeweils 35 € vergütet. Der Höchstbetrag der Vergütung beläuft sich pro Projekt auf maximal 2.485 € (entspricht 71 Einheiten).
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorare
  • Förderhöchstdauer: Ein Projekt kann maximal 71 Einheiten à 45 Minuten umfassen.
  • Die nächste Kooperationsphase für Projekte im Zeitraum Juli-Dezember 2024 startet im Februar 2024. Die nächste Aufnahmemöglichkeit für neue Künstler:innen ist im Sommer 2024.
  • Mehr Informationen: https://kulturland.rlp.de

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. Im Saarland hilft die Servicestelle Saar bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://kulturmachtstark-saar.de

Kreative Praxis

Das Projekt hat das Ziel eine Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden Schulen und Kulturvereinen sowie Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden nachhaltig zu fördern.

  • Fördermittelgeber: Saarländische Landesregierung in Kooperation mit der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V. und der Arbeit und Kultur Saarland gGmbH.
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen (bis zu drei Anträge können pro Schule gestellt werden)
  • Zuschusshöhe: max. 2.400 € pro Projekt plus max. 200 € Sachkostenzuschuss
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorare, Sachkosten
  • Förderhöchstdauer: maximal 80 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr
  • Mehr Informationen: https://www.saarland.de

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In Sachsen hilft die Beratungsstelle „Kultur macht stark“ bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://soziokultur-sachsen.de

GTA (Ganztagsangebote)

Schulen erhalten Pauschalen für Angebote im Ganztag. Vereine und andere Organisationen können sich in einer Datenbank als außerschulische Kooperationspartner registrieren. Für euren Chorverein gibt es zwei Wege: 1.) Ihr sprecht eine konkrete Schule an, 2.) ihr registriert euch als außerschulischer Partner unter https://www.schule.sachsen.de/gtadb/gta_db.php

  • Fördermittelgeber: Freistaat Sachsen
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen und Fördervereine von Schulen
  • Zuschusshöhe:
    Zur Förderung von Ganztagsangeboten erhalten Schulen in Sachsen je einen Sockelbetrag, eine Schülerpauschale und eine Zusatzpauschale für Oberschulen und Förderschulen.  An Gymnasien, Grund-, Ober- und Gemeinschaftsschulen und beträgt der Sockelbetrag 4.000 €, an Förderschulen 6.000 €.
    Pro Schüler:in gibt es für Grundschulen oder Gymnasien eine Pauschale von 90,24 €. An den Förder- und Oberschulen beträgt die Schülerpauschale 151,19 EUR. Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien, welche über einen Schulklub verfügen, können zusätzlich eine Pauschale von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn eine Kofinanzierung mindestens in Höhe von 50 Prozent erbracht wird.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorare, Dienstleistungsverträge und Sachkosten
  • Mehr Informationen: https://www.schule.sachsen.de

Flexibles Lernbudget

Alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen erhalten über die Landesservicestelle ein Flexibles Lernbudget für ergänzende individuelle Fördermaßnahmen und Ganztagsangebote. Sprecht als Chorverein also die jeweilige Schule darauf an, ob sie Mittel aus ihrem flexiblen Lernbudget für eine Chor-AG im Ganztag bereitstellen kann.

  • Fördermittelgeber: Freistaat Sachsen
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen
  • Zuschusshöhe: Die Schulen erhalten eine Schülerpauschale.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? nur Honorare
  • Mehr Informationen: https://www.medienservice.sachsen.de

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. Die Servicestelle Sachsen-Anhalt „Kultur macht stark“ hilft bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://www.lkj-lsa.de 

Ganztagsbudget

Die öffentlichen Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt erhalten einen Ganztagszuschlag. Die Schulen haben hierbei die Möglichkeit  Lehrerwochenstunden in Budgetmittel umzuwandeln. Damit können Kooperationen mit außerschulischen Partnern finanziert werden.

  • Fördermittelgeber: Land Sachsen-Anhalt
  • Wer ist antragsberechtigt? Ganztagsschulen
  • Zuschusshöhe: Die Aufwendungen für die Arbeitszeit von außerschulischen Kooperationspartnern werden in Form einer Aufwandspauschale erstattet. Der Staffelsatz pro Zeitstunde hängt von der Qualifikation der betreffenden Person ab und bewegt sich zwischen 30 und 70 Euro pro Stunde. Bei einer abgeschlossenen Hochschulausbildung oder einer gleichwertige Qualifikation beträgt die maximale Aufwandpauschale 50 Euro/Std. angesetzt.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Aufwandspauschalen, Fahrtkosten, Sachkosten
  • Mehr Informationen:
    https://serviceagentur-ganztag.de
    Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule – FAQs [pdf]

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In Schleswig-Holstein hilft die Servicestelle „Kultur macht stark“ bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: http://www.kulturmachtstark-sh.de

Förderung der laufenden Kosten für Offene Ganztagsschulen und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe

  • Fördermittelgeber: Land Schleswig-Holstein
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen
  • Zuschusshöhe: Die Höhe der Zuschüsse für Schulen betragen 20 Euro je Teilnehmer/in, Zeitstunde und Schuljahr an allgemeinbildenden Schulen. Für Förderzentren sind die Sätze höher (30-40 Euro).
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorare u.a.
  • Förderhöchstdauer: laufende Förderung für Ganztagsschulen
  • Mehr Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/G/ganztagsschule  

Kultur macht stark

Mit dem Programm Kultur macht stark (2023-2027) werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung bundesweit gefördert. In Thüringen hilft die Servicestelle für Fördermittel und Fördermittelanträge der LKJ bei der Antragstellung und allen Fragen weiter.
Mehr Informationen: https://www.lkjthueringen.de

Schulbudget

Das Schulbudget wird u.a. für die Finanzierung von außerunterrichtlichen Angeboten zur Verfügung gestellt. Die Schulleitungen wählen in eigener Verantwortung geeignete Personen oder Projektpartner aus, mit denen ein Honorarvertrag bzw. Projektvertrag geschlossen werden soll. Wenn ihr eine Chor-AG an einer Thüringer Schule gründen möchtet, fragt die Schulleitung, ob die AG aus dem Schulbudget (teil-)finanziert werden kann.

  • Fördermittelgeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Staatliches Schulamt Westthüringen
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen
  • Zuschusshöhe: 30 Euro pro Schüler:in pro Kalenderjahr für jede staatliche Schule erhält in Thüringen
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Honorare
  • Förderhöchstdauer: fortlaufend
  • Mehr Informationen: https://www.schulportal-thueringen.de/budget/schulbudget

Kunstgeld

Zur Umsetzung von künstlerisch-kulturellen Vorhaben können Schulen jährlich sogenanntes „Kunstgeld“ beantragen. Das „Kunstgeld“ ist Teil des „Kulturagent*innen-Programms“. Die Kulturagent*innen Thüringen unterstützen kreative Projektvorhaben mit erkennbarem Lebensweltbezug von Schüler*innen durch Kooperationen mit regionalen Partner*innen aus Kunst und Kultur. Das Ziel ist es dabei die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Akteur*innen der kulturellen Bildung in Thüringen zu befördern.

Förderprogramm „Außerschulischer Lernort“

Mit diesem Programm werden Fahrten zu außerschulischen Lernorten bezuschusst – auch für  Fahrten in Jugendherbergen oder Schullandheime ab Klassenstufe 1 im Rahmen zentraler schulischer Maßnahmen mit kultureller Thematik (zum Beispiel Chorlager).

  • Fördermittelgeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
  • Wer ist antragsberechtigt? Schulen
  • Zuschusshöhe: Für eintägige Fahrten (ohne Übernachtung) können Kosten pro Klasse/Kurs/Gruppe bis zu 500 € erstattet werden. Für mehrtägige Fahrten zu Thüringer Schullandheimen und Jugendherbergen im Rahmen zentraler schulischer Vorhaben mit kultureller Thematik (bspw. Chorlager) können bis zu 800 € bereitgestellt werden.
  • Welche Kostenarten sind förderfähig? Fahrkosten der Schüler und Schülerinnen zum Veranstaltungsort und die Kosten, die bei der Nutzung von pädagogischen Angeboten der besuchten Einrichtung entstehen.
  • Mehr Informationen: https://bildung.thueringen.de/schule/thema/ausserschulische-lernorte

Ressourcen

Weiterführende Links zum Thema Ganztag

Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Ganztagsbetreuung: Weil sie Kindern und Eltern zugutekommt URL: https://www.recht-auf-ganztag.de

Bundesmusikverband Chor & Orchester: „Positive Aspekte des Musizierens“. URL:  https://bundesmusikverband.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-11-Positive-Aspekte-des-Musizierens_V1_2.pdf

Bundesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung: Förderprogramm „Künste öffnen Welten“. URL: https://www.bkj.de/ganztagsbildung/kuenste-oeffnen-welten

Bundesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung: Ganztag: neu ausrichten und mit Kultureller Bildung gestalten. Stellungnahme. URL: https://www.bkj.de/ganztagsbildung/wissensbasis/beitrag/ganztag-neu-ausrichten-und-mit-kultureller-bildung-gestalten

Bundesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung: Bildungslandschaften. URL: https://www.bkj.de/fileadmin/BKJ/10_Publikationen/BKJ-Publikationen/Arbeitshilfen/Arbeitshilfe_Bildungslandschaften-BKJ-2019.pdf

Deutscher Bundesjugendring; Ein ganzer guter Tag aus der Sicht Jugendlicher. URL: https://www.dbjr.de/artikel/ein-ganzer-guter-tag-aus-der-sicht-jugendlicher

Deutsche Chorjugend: Position: Zusammenarbeit von Vereinen und Schulen nach Inkrafttreten des GaFöG (Ganztagsförderungsgesetz). URL: https://www.deutsche-chorjugend.de/wp-content/uploads/2022/11/Position-Ganztagsfoerderungsgesetz.pdf

frag-amu.de (Bundesmusikverband Chor & Orchester): KOOPERIEREN: Mit allgemeinbildenden Schulen. URL: https://frag-amu.de/methode/kooperieren-mit-allgemeinbildenden-schulen

Gemeinsame Positionierung der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten (AdB), der Deutschen Sportjugend (dsj) und des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR): „Nur mit außerschulischer Expertise wird Ganztagsbildung gelingen!“ URL: https://www.dbjr.de/fileadmin/PDFtmp/2022-Position-Ganztag-BKJ-AdB-DSJ-DBJR.pdf

Sächsischer Chorverband: „Chorsingen an Sachsens Schulen ist mehr als ein Ganztagsangebot“. URL: https://www.saechsischer-chorverband.de/_Resources/Persistent/6df1bc6367acaa7b619284fea1153fa4aeca73fc/unisono_2016-4_online.pdf 

Schwäbischer Chorverband: Gemeinsam singen. Gemeinsam Spaß haben. SCHULE UND VEREIN. Ideen. Anregungen. Arbeitshilfen zur Kooperation von Verein und Schule. URL: https://www.s-chorverband.de/wp-content/uploads/2020_21_01__SCV_Kooperationsbroschuere_final.pdf  

Schwäbischer Chorverband: Kooperation Schule-Verein. URL: https://www.s-chorverband.de/vereinsfuehrung/kooperation-schule-verein

Verband deutscher Musikschulen: Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen. URL: https://www.musikschulen.de/kooperationen/allgemeinbildende-schulen/index.html   

Ansprechpartnerin

Porträt einer lächelnden Frau, Ohrringe, kurze, braune Haare, schwarzes Oberteil

Hendrike Schoof

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit 
Mitgliederservice, Chor & Schule, Verbands-ÖA
+49 (0)30 847 10 89-53

Das Projekt „Chor & Schule“ wurde gefördert aus Mitteln der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Förderprogramms „MusikVorOrt“.

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