Formale Förderkriterien

  • Konzertreisen oder Rundreisen eines deutschen Chores im Ausland werden nicht gefördert.
  • Es handelt sich nicht um eine Ferienfreizeit und nicht um eine Maßnahme der Jugenderholung, sondern um eine internationale Jugendbegegnung.
  • Die Begegnung findet mit gleichen Gruppen über die gesamte Dauer des Projekts statt.
  • Die Reise wird nicht von einem professionellen Reiseanbieter organisiert, sondern vom Chor selbst.
  • Die Begegnung ist mindestens 5 Tage und max. 30 Tage lang (inkl. An- und Abreisetag)
  • Die Teilnehmenden sind zwischen 8 und 26 Jahre (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) alt. Höchstens 25% der Teilnehmenden dürfen 27 Jahre und älter sein. Sind mehr als ein Viertel der Teilnehmenden 27 Jahre und älter, kann die Chorbegegnung nicht gefördert werden. Hintergrund: Der Kinder- und Jugendplan fördert junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland sollte ausgeglichen sein.
  • Ein Gegenbesuch sollte in den nächsten 24 Monaten geplant sein.
  • Der Chor, der die Begegnung auf deutscher Seite plant, ist Mitglied im Deutschen Chorverband oder bereit, Mitglied zu werden.
  • Der Chor aus Deutschland ordnet sich der Deutschen Chorjugend als Zentralstelle zu und ist noch nicht bei einer anderen Zentralstelle angesiedelt.
  • Der antragsstellende Chor darf nicht bei anderen Zentralstellen gleichzeitig einen Antrag stellen.
  • Eine Doppelfinanzierung durch andere Förderbereiche aus dem Kinder- und Jugendplan ist ausgeschlossen.
  • Das Projekt wurde noch nicht begonnen – das heißt, ihr seid noch keine Zahlungsverpflichtungen für die geplante Begegnung eingegangen.
  • Der Kosten- und Finanzierungsplan ist nachvollziehbar.

Inhaltliche Förderkriterien

  • Die Kinder und Jugendlichen aus der Gruppe müssen die Gelegenheit bekommen, sich an der Planung, Umsetzung und Auswertung des Programms zu beteiligen. Mehr Informationen zu Kinder- und Jugendbeteiligung finden sich hier.
  • Die persönliche Begegnung und das gegenseitige Kennenlernen stehen im Vordergrund.
  • Es werden Methoden eingesetzt, um das trans- und interkulturelle Lernen der Teilnehmenden zu fördern.

Weitere Informationen

In unserer Arbeitshilfe „Internationale Chorbegegnungen – Förderung und Praxistipps“ findet ihr weitere Informationen zu den Förderkriterien und bekommt praktische Tipps für die Gestaltung von Chorbegegnungen. 

Förderantrag stellen

Antragsfrist für Chorbegegnungen im selben Jahr: 31. Januar.

Andere Fristen gelten für folgende Länder:
China: 01.11. des Vorjahres
Israel: 01.10. des Vorjahres
Frankreich: sprecht uns an
Griechenland: Anträge laufend möglich
Polen: Anträge laufend möglich
Russland: 01.10. des Vorjahres
Tschechien: 01.10. des Vorjahres
USA: Fördermittel für Maßnahmen mit den USA sind für 2024 wieder aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes im Rahmen des regulären Antragsverfahrens für Internationalen Jugendaustausch über die (Länder-)Zentralstellen zu beantragen

Bevor ihr einen Antrag stellt:
Meldet den Förderbedarf für eure Chorbegegnung schon jetzt unverbindlich bei uns an. Das hilft uns, den Förderbedarf der Chöre für nächstes Jahr besser einzuschätzen. Außerdem ist es eine Voraussetzung für eine Förderung, dass ihr an unserem Workshop Fit für die Förderung teilnehmt. Ganz unkompliziert könnt ihr euch dazu bei Stefanie Lehnert melden, die euch gern in allen Fragen zur Seite steht.

Nachdem ihr an dem Workshop teilgenommen habt, stellt ihr den endgültigen Förderantrag.

Für den Antrag brauchen wir folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular | Download
  • aktueller Kosten- und Finanzierungsplan | Download
  • Projektkonzept mit tageweisem Programm (formlos)

Achtung, für China, Israel, Frankreich, Griechenland, Polen, Russland, Tschechien und die Türkei gibt es andere Formulare. Diese schicken wir euch individuell zu.

Hinweise zum Ausfüllen der Formulare findet ihr in unserer Arbeitshilfe „Internationale Chorbegegnungen – Förderung und Praxistipps“. 

Schickt die Unterlagen ausgedruckt und unterschrieben per Post an:

Deutsche Chorjugend e.V.
Stefanie Lehnert
Karl-Marx-Straße 145
12043 Berlin

Online-Workshop: Fit für die Förderung

Die Teilnahme an diesem Workshop ist eine Voraussetzung, um mit unserem Programm Chorbegegnungen gefördert zu werden.

Nächster Termin: Samstag, 13. Januar 2024, 10:00-14:00 Uhr für Chorbegegnungen, die im Jahr 2024 stattfinden. Der Workshop ist interaktiv gestaltet und ihr könnt alle eure Fragen stellen.

Inhalte

  • Fördervoraussetzungen: Ist unser Chor geeignet?

  • Wie läuft die Förderung ab? Formulare und Fristen
  • Austausch und Tipps: Wie können wir ein abwechslungsreiches Programm für die Chorbegegnung gestalten?

  • Kinder- und Jugendbeteiligung: Wie können Kinder und Jugendliche gut in die Planung und Durchführung der Chorbegegnung einbezogen werden? Wie kann eine komplett von Kindern und Jugendlichen selbst organisierte Chorbegegnung aussehen?Den Verwendungsnachweis erstellen – was bei der Abrechnung und dem Sachbericht zu beachten ist.
Anmeldung bei Stefanie Lehnert: stefanie.lehnert@deutsche-chorjugend.de

Häufig gestellte Fragen

Wir ermuntern besonders junge Chorsänger:innen dazu, selbst einen Antrag zu stellen. Irgendwann ist immer das erste Mal! Wir beraten euch beim Antragstellen und beantworten eure Fragen. Meldet euch bei uns! In unserem Workshop Fit für die Förderung (siehe oben) geben wir euch einen Überblick, wie die Förderung abläuft. Außerdem trefft ihr dort Chöre aus ganz Deutschland und könnt von ihren Erfahrungen lernen.

Die formalen und inhaltlichen Förderkriterien findet ihr oben auf dieser Seite.

Welche Kosten gefördert werden können, hängt davon ab, ob eure Chorbegegnung im Ausland oder in Deutschland stattfindet.

Wenn eure Chorbegegnung im Ausland stattfindet, können folgende Kosten bezuschusst werden:

  • die Reisekosten der Teilnehmenden aus Deutschland
  • Kosten für ein Vorbereitungstreffen

Wenn eure Chorbegegnung in Deutschland stattfindet, können folgende Kosten bezuschusst werden:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Dolmetscher:in/Sprachmittlung (wobei die Honorare dafür nicht für jede Chorbegegnung gewährt werden können, da sehr hohe Kosten und begrenzte Mittel)
  • Fahrtkosten im Rahmen des Programms (zum Beispiel eine gemeinsame Busfahrt zu einem thematischen Ausflug, der nicht touristisch ist)
  • Honorare
  • Raummieten
  • Druckkosten

Abweichungen davon gibt es u.a. für Griechenland sowie einige so genannte Entwicklungs- und Schwellenländer. Sprecht uns einfach an.

Grundlage:
Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes vom 26.09.2016,
S. 807, 2.2 Internationale Begegnungen, (4)

Wenn eure Chorbegegnung im Ausland stattfindet, könnt ihr folgende Kosten nicht abrechnen:

  • Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, die während der Begegnung entstehen (zum Beispiel die Fahrtkosten vor Ort für eine Exkursion)
  • Koordinierungskosten (wenn ein anderer Träger Verwaltungsarbeiten übernimmt)
  • die Kosten des ausländischen Partnerchors für die Vor- und Nachbereitung der Chorbegegnung
  • Taschengeldzahlungen
  • Visumgebühren und Impfungen
  • Gastgeschenke
  • Ausbildung von Gruppenleiter:innen
  • Honorare von Referent:innen (z.B. Chorleitung, Stimmbildung, pädagogische Betreuung)
  • touristische Aktivitäten

Wenn eure Chorbegegnung in Deutschland stattfindet, könnt ihr folgende Kosten nicht abrechnen:

  • die Reisekosten und Visumsgebühren der Teilnehmenden aus dem Ausland
  • Gastgeschenke
  • touristische Aktivitäten

Grundlage:
Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes vom 26.09.2016,
S. 807, 2.2 Internationale Begegnungen, (4)

Das liegt am sogenannten Gastgeberprinzip, dem Grundprinzip des außerschulischen Jugendaustausches. Es wird davon ausgegangen, dass der Partnerchor in seinem Land ebenfalls Förderung für seine Reisekosten nach Deutschland beantragen kann.

Wir sind uns bewusst, dass das nicht in jedem Land der Fall ist und für manche Chöre der Austausch schwer zu leisten ist. Wir sind dankbar für eure Hinweise, die wir an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeben können.

Die Fördermittel bekommt die Deutsche Chorjugend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP).

Die Deutsche Chorjugend ist eine so genannte Zentralstelle des Bundes. Ihr beantragt die Fördermittel also nicht direkt beim Ministerium, sondern bei uns. Wir leiten das Geld vom Ministerium an die einzelnen Chöre weiter.

Wir unterstützen junge Chöre (die oft ehrenamtlich arbeiten) dabei, die Zuschüsse zu beantragen, für die richtigen Posten zu verwenden und korrekt abzurechnen.

Die Altersgrenze für die Förderung ist 26 Jahre. Wer bei Beginn des Projektes unter 26 Jahre oder genau 26 Jahre alt ist, kann gefördert werden.

Damit ein Projekt gefördert werden kann, dürfen maximal 25% der Teilnehmenden einer Chorbegegnung 27 Jahre und älter sein. Diese werden nicht gefördert. Die für die Begegnung notwendigen pädagogischen Kräfte (Betreuer:innen etc.) werden aber natürlich gefördert.

Beispiel: Ihr möchtet eine internationale Chorbegegnung mit 50 Teilnehmenden machen. 25 Prozent von 50 Teilnehmenden sind 12,5 Personen. Diese werden abgerundet: Es dürfen also höchstens 12 Personen (inklusive Betreuerinnen, Pianistin, Chorleiterin, Stimmprobenleiterin, etc.) über 26 Jahre alt sein.

Es gibt keine feste Zahl. Der Betreuungsschlüssel hängt sehr vom jeweiligen Konzept des Projektes und der Teilnehmenden ab. Allgemein gilt: Die Anzahl der älteren Begleitpersonen muss angemessen sein – je nachdem, wie viele Minderjährige oder Kinder/Jugendliche mit besonderem Förderbedarf an dem Projekt teilnehmen. Außerdem gibt es ja unterschiedliche Funktionen der Betreuungspersonen: Chorleitung, Betreuer:in, Stimmbildner:in… Wenn ihr unsicher seid, sprecht uns an.

Die Förderung hängt von vielen Faktoren ab. Wir geben zu bedenken, inwiefern eine echte Begegnung stattfinden kann, wenn Teilnehmende aus einem Land deutlich in der Unterzahl sind.
Ihr solltet es begründen und pädagogisch vertreten können, wenn aus einem Land deutlich mehr Teilnehmende dabei sind als aus dem anderen.

Wir bieten keine Chorvermittlung an. Wir können euch aber mit Chören vernetzen, die schon Erfahrungen mit Chören aus dem Land haben, mit dem ihr ein Projekt machen möchtet.
Ein Tipp: Über persönliche Kontakte entstehen die meisten Chorpartnerschaften. Fragt doch Personen aus eurem Bekanntenkreis nach ihren Kontakten in euer „Wunschland“ – oft ergibt sich daraus mehr, als man zunächst denkt.

Ihr dürft nach der Begegnung noch im Gastland bleiben. Die Dauer der Begegnung muss aber länger sein als der private Aufenthalt. Der private Aufenthalt darf nicht vor der Begegnung stattfinden.

Ja, ihr müsst pro Chorbegegnung einen Antrag stellen und auch pro Chorbegegnung einen gesonderten Verwendungsnachweis erstellen.

Da im Ausland manchmal nur Festivals oder andere Großveranstaltungen organisiert werden und keine kleineren Formate umsetzbar sind, muss bei der Teilnahme an Festivals/Großveranstaltungen die Zusammenarbeit der Teilnehmenden in Form von Workshops oder anderen gemeinsamen Programmbestandteilen im Vordergrund stehen, nicht die gegenseitige Präsentation von Werken.

Freie Zeit zählt bei solchen Großveranstaltungen nicht automatisch als gemeinsame Zeit zum interkulturellen Lernen, solange sie nicht zu anderen Zeitpunkten mit den Teilnehmenden pädagogisch angeleitet reflektiert wird.

Wenn ihr euren Antrag bei uns eingereicht habt, bekommt ihr nach einigen Wochen von uns eine E-Mail, in der wir euch den so genannten „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ ereilen. Warum tun wir das?

Wahrscheinlich müsst ihr schon Geld für eure Chorbegegnung ausgeben (der Klassiker: Flüge buchen), bevor ihr die Förderzusage bekommen habt. Die Deutsche Chorjugend muss darauf warten, dass das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend uns die Fördermittel bewilligt, bevor wir euch einen Bescheid über die Förderung geben können.

Da wir eine Chorbegegnung nicht fördern können, wenn ihr bereits Geld für eure Begegnung ausgegeben habt, erteilen wir euch den so genannten vorzeitigen Maßnahmebeginn („Maßnahme“ ist der offizielle Begriff für Jugendbegegnungen). Damit habt ihr die Sicherheit, dass eure Begegnung in der Förderung bleibt, auch wenn ihr schon Geld dafür ausgegeben habt.

Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist noch keine Förderzusage. Ihr plant eure Chorbegegnung also auf eigenes Risiko, bis ihr eine verbindliche Förderzusage von uns bekommt.

Führe im Kostenplan alle Kosten auf – auch die Kosten, die nicht von der DCJ gefördert werden.

Gib außerdem die weiteren Fördermittel an, die für die Finanzierung des Projekts eingesetzt oder beantragt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Die DCJ übernimmt keine Fehlbedarfs-, sondern Anteilfinanzierung, das heißt, die Summe der Einnahmen und die Summe der Kosten muss ausgeglichen sein.
  • Aus dem Plan muss hervorgehen, dass der Chor eine Finanzierungslücke hat, für die er die KJP-Mittel bei der DCJ beantragt.
  • Auf der Einnahmeseite benötigen wir eine Aufschlüsselung in die beantragte Fördersumme, die Eigenmittel und die weiteren beantragten öffentlichen Fördermittel.
  • Gebt realistische Summen im Kosten- und Finanzierungsplan an: Recherchiert und holt euch Angebote ein, damit ihr ein Gefühl dafür bekommt, wie hoch eure Kosten vor allem für Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten und Fahrtkosten vor Ort voraussichtlich sein werden.

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