Jugendverbände machen Bildung – und noch viel mehr

Wie muss Bildung verstanden werden, um den jungen Menschen gerecht zu werden? Was leisten Jugendverbände in Bezug auf Bildung und Persönlichkeitsentwicklung? Wie kann sich die Rollenverteilung zwischen Schule und Jugendverbänden gestalten? Der aktuelle Beschluss „Jugendverbände machen Bildung – und noch viel mehr“ gibt Antworten auf diese Fragen. So fordert der DBJR eine 35-Stunden-Woche für Schüler/innen, also mehr zeitliche Freiräume außerhalb der Schule. Es ist wichtig, dass junge Menschen auch an anderen Bildungsorten – beispielsweise in den Jugendverbänden – Raum und Zeit haben, sich zu entfalten und Erfahrungen zu sammeln.

Das Positionspapier steht hier zum Download bereit.

Jugendkonzertchor der Chorakademie Dortmund | Foto: Jannes Grothus

Positionspapier Bildung in Jugendverbänden

Das Thema Bildung wird in der Gesellschaft diskutiert. In der Debatte geht aber die Bedeutung der non-formalen und informellen Bildung immer wieder unter. Dazu bezieht der Deutsche Bundesjugendring Position.

Berlin, 29.10.2008

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf die optimale Entwicklung und Förderung aller geistigen und körperlichen Kräfte, Unterstützung ihrer Fähigkeit zur Identitätsfindung, Persönlichkeitsentfaltung und Selbstverwirklichung sowie Hilfestellung bei der Entwicklung einer eigenen Wertorientierung. In der Kinderrechtskonvention ist in Art. 28 deutlich das Recht auf bestmögliche Bildung benannt. Darüber hinaus formuliert Art. 29 weitergehende Bildungsziele über Rechnen und Schreiben lernen hinaus und benennt Grundwerte der Erziehung. Auch die Art. 13 (Meinungs- und Informationsfreiheit), Art. 17 (Zugang zu Medien) und besonders Art. 12 (Berücksichtigung des Kindeswillens) sind in diesem Zusammenhang relevante Bezugspunkte. Damit begrenzt sich das Recht auf Bildung nicht allein auf die formale Bildung, sondern umfasst auch die non-formale und informelle Bildung. Jugendverbände leisten dafür einen entscheidenden Beitrag.

Spätestens mit Vorlage des 12. Kinder- und Jugendberichtes sowie mit der neuen Studie „Kompetenzerwerb im freiwilligen Engagement – Eine empirische Studie zum informellen Lernen im Jugendalter“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) – wurde die existenzielle Bedeutung von – bislang in der politischen, öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion vernachlässigten – Lernorten außerhalb formaler Bildungseinrichtungen unterstrichen. So steht unter anderem der Erfolg hinsichtlich der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Gestaltung des Lebens oder des Berufsweges nur in einem vergleichsweise geringen Zusammenhang zu schulischer Bildung. Eine gelingende Lebensführung und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben setzt das gleichberechtigte Zusammenwirken aller Sozialisationsinstanzen wie Familie, Schule, Beruf, Gleichaltrigengruppe, Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere Jugendverbandsarbeit voraus. Bildungsprozesse sind immer eingebettet in Entwicklungsphasen und in den Prozess der Persönlichkeitsentwicklung. Ihr Gelingen kann daher nie einzelnen Sozialisationsinstitutionen zugeschrieben werden.

Insgesamt stellt der Deutsche Bundesjugendring fest, dass die Jugendverbände ein wichtiger Bildungsakteur sind. Die für ein gelingendes Aufwachsen notwendigen vielfältigen Bildungsgelegenheiten und ausdifferenzierten Bildungsangebote sind allein durch die Schule bzw. durch formales Lernen nicht leistbar.
Jugendverbände – wie die Jugendarbeit insgesamt – bieten ein anregungsreiches Umfeld, das Selbstbildungsgelegenheiten schafft. Es werden Angebote gestaltet, die die Entwicklung junger Menschen fördern, die an ihre Interessen anknüpfen und neue wecken, die sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen. Sie orientieren sich dabei stets an den Interessen und Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen. Dafür sorgen die Prinzipien Freiwilligkeit und Partizipation. In den Jugendverbänden als Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen findet persönlichkeitsbildendes, Demokratie förderndes und politisches sowie soziales Lernen statt.

Es liegt in der Verantwortung von Politik und Gesellschaft, diese Bildungsleistungen zu erkennen und anzuerkennen. Die Jugendverbände widersetzen sich einer Instrumentalisierung von Bildungsprozessen zur Befriedigung ausschließlich wirtschaftlicher Ansprüche. Der optimale Weg, um Kindern und Jugendlichen zukunftsfähige Bildungschancen einzuräumen, ist das Miteinander aller am Bildungsprozess beteiligten Institutionen, Träger und Personen und das Ineinandergreifen von formeller, non-formaler und informeller Bildung.

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Bundesjugendring

  • Politik und Gesellschaft auf, die Jugendverbände – wie die Jugendarbeit insgesamt – nicht nur als Orte der Freizeitgestaltung, sondern als originäre Lernorte – unabhängig von Schule – stärker anzuerkennen. Diese Tatsache sollte wirksam und nachhaltig in die öffentlichen Debatten um Bildung hineingetragen werden.
  • für alle zukünftigen Nationalen Bildungsberichte, dass sie alle Bereiche und Formen von Bildung einbeziehen.
  • alle Bildungsträger auf, ihre jeweilige Rolle und Aufgabe in der Bildungslandschaft zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu definieren und sich für die jeweils bestmöglichen Bedingungen zur Umsetzung und für eine gleichberechtigte Kooperation einzusetzen.
  • die Jugend(verbands)arbeit auf, ihren Bildungsauftrag aktiv und offensiv in den zuständigen Gremien und Ausschüssen zu platzieren, den Stellenwert ihres spezifischen Bildungsverständnisses auf allen politischen und fachlichen Ebenen herauszuarbeiten und selbstbewusst daran mitzuarbeiten, dass ihr spezifischer Bildungsauftrag die Rahmenbedingungen erfährt, die eine erfolgreiche Umsetzung möglich machen.
  • die Politik und Wissenschaft auf, die wissenschaftliche Forschung zu Grundlagen, Wirksamkeit und Strukturanforderungen informeller und non-formaler Bildungsprozesse zu unterstützen und auszubauen.
  • dass die Jugendverbandsarbeit durch entsprechende Unterstützungsleistungen in die Lage versetzt wird bzw. bleibt, ihren eigenständigen Auftrag zu erfüllen. Um freiwilliges Engagement zu fördern, braucht es auf allen Ebenen eine angemessene Förderung, indem Mittel zur Umsetzung von Ideen und zum Erhalt der Unterstützungsstrukturen (u.a. Räume und Personal) bereitgestellt werden.
  • ausreichend zeitliche Freiräume für Kinder und Jugendliche, die es ihnen ermöglichen, freiwillig und in einem selbstbestimmten Umfang an Angeboten der Jugendverbände eigener Wahl teilzunehmen, sie anzubieten oder ihre Zeit unverplant zu gestalten. Dazu gehören auch im Rahmen der Ganztagsschule die Erledigung aller schulisch vorgegebenen Aufgaben bis zum Schulschluss spätestens um 16 Uhr und mindestens ein freier Nachmittag, vorzugsweise Freitag.

Kinder- und Jugendreisen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe

Kinder- und Jugendfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen haben in der Jugendverbandsarbeit eine lange Tradition und sind ein selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Berlin, 29.10.2008

Sie sind Ergänzungen und Alternativen zu anderen Arbeitsformen der Kinder- und Jugendarbeit. Sie vervollständigen die anderen Arbeitsformen und setzen wichtige inhaltliche Impulse. Für viele Kinder und Jugendliche sind sie der Erstzugang zu Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit, zu den Jugendverbänden bzw. dem jeweiligen konkreten Verband oder Verein. Gleichzeitig sind sie für viele Kinder und Jugendliche ein immer wieder-kehrender Höhepunkt der verbandlichen Arbeit. Neben dem Ziel der Erholung sind Ferienfreizeiten wichtige Lernorte.

Kinder- und Jugendreisen leisten für Kinder und Jugendliche einen wichtigen Beitrag zur Sozialisation, zur Persönlichkeitsentwicklung, zum praxisorientierten Erwerb von Wissen und Sozialkompetenz im Umgang miteinander sowie zum interkulturellen Lernen. Sie sind Orte und Anlässe der Erholung, der Bildung sowie der Partizipation. Sie bieten Kindern und Jugendlichen zeitliche und räumliche Freiräume, die sich von ihren alltäglichen Erfahrungen abgrenzen und über sie hinausgehen.

Es bleibt ein zentrales Ziel der Jugendverbandsarbeit, allen Kindern und Jugendlichen qualitativ hochwertige, an den Interessen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtete und bezahlbare Kinder- und Jugendreisen anzubieten, die den skizzierten pädagogischen und politischen Ansprüchen gerecht werden. Das bedeutet insbesondere auch, finanziell und sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen soziale Erfahrungen und Bildung als Gemeinschaftserlebnis während Kinder- und Jugendreisen zu ermöglichen.

Dazu bedarf es einer deutlicheren Profilierung der Jugendverbände in diesem Handlungsfeld. Dieses muss in die jugendpolitische Diskussion verstärkt eingebracht werden. Fachpolitisch ist die Profilierung des Kinder- und Jugendreisens als bedeutsames Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit erforderlich.

Forderungen

  • Auf allen föderalen Ebenen sind Kinder- und Jugendreisen durch Bezuschussung bei Bedarfslagen finanziell abzusichern, ist die öffentliche Förderung auszubauen und sind Kinder- und Jugendreisen für alle Kinder und Jugendliche durch die öffentlichen Träger zu gewährleisten. Auch bei angespannter öffentlicher Finanzlage muss in Zukunft allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsmaßnahmen möglich sein.
  • Ausreichend kostengünstige Unterkünfte sind sicherzustellen und die Beherbergungs- und Programmvielfalt ist aufrechtzuerhalten. Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung kostengünstiger Angebote beitragen, dürfen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Jugendzeltplätze, Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten sowie vergleichbare Einrichtungen haben einen gesellschaftlichen Auftrag. Das allein muss Grund für eine öffentliche Förderung sein. Eine Kopplung von Fördermöglichkeiten und marktorientierter Zertifizierung ist abzulehnen. Kinder- und Jugendreisen brauchen Orte mit vielfältigen Möglichkeiten.
  • Bei gesetzlichen Regelungen, die Auswirkungen auf diesen Bereich haben ist Zurückhaltung notwendig. Unnötige Verregelungen sind zu vermeiden. Die unsinnigen Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes müssen endlich aufgehoben werden (vergleiche Beschluss der 74. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings vom 23./24. Oktober 2001 in Berlin).
  • Die weitere Qualitätsentwicklung und -sicherung muss in der Verantwortung der hier aktiven freien Träger liegen. Die Entwicklung, Erprobung und Implementierung von Qualitätsstandards und von Evaluations- und Qualitätssicherungsmodellen muss unter Wahrung der Eigenständigkeit freier Träger gefördert werden.
  • Die bundesweite Jugendleiter/innen-Card (Juleica) muss weiter gestärkt und als Basis für die Qualitätssicherung der Arbeit der ehrenamtlichen Teamer/innen profiliert werden. Die Juleica steht für eine hochwertige Qualifizierung von Jugendleiter/innen und sichert, dass der/die Inhaber/in der Card eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in erhalten hat und in der Lage ist, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z. B. die Leitung einer Gruppe. Damit kommen den Teilnehmenden der Maßnahmen der Jugendverbände die Vorteile der ehrenamtlichen Teamer/innen und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Betreuung zugute.
  • Die Regelungen zur Freistellung bzw. zum Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge bzw. Erstattung von Aufwendungen für Beschäftigte bzw. Selbständige während ihres Einsatzes als Mitarbeiter/innen von Kinder- und Jugendreisen gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendhilfe müssen erhalten, entsprechend ausgeweitet oder neu erlassen werden.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner