Verwendungsnachweis für Chorbegegnungen
Folgende Unterlagen gehören dazu:
- Sachbericht | Download
- Teilnahmeliste | Download
- Tatsächliche Ausgaben und Einnahmen | Download
- Belegliste | Download
- Belegkopien der förderfähigen Ausgaben
- ggf. Öffentlichkeitsarbeits-Material von der Chorbegegnung
Ihr müsst den Verwendungsnachweis der Chorbegegnung spätestens 6 Wochen nach Ende der Begegnung bei der Deutschen Chorjugend einreichen. Alle Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und durch die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person bestätigt werden.
Die Einreichung erfolgt digital:
- Als Unterschrift ist eine „einfache elektronische Signatur“ (z.B. eingescannte Unterschrift) ausreichend.
- Ihr sendet die Unterlagen entweder per Mail an chantal.zabel@deutsche-chorjugend.de oder ladet sie über einen personalisierten Link, den ihr mit eurem Weiterleitungsvertrag erhaltet, in unsere Cloud hoch.
- Nur die Teilnahmeliste müsst ihr, nachdem wir sie digital geprüft haben, per Post schicken.
Sollte der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig oder unvollständig vorliegen, ist dies für uns ein Grund dafür, Teilsummen oder die gesamte Fördersumme zurückzufordern.
Was ihr beim Ausfüllen der Unterlagen beachten müsst:
Weiterführende Hinweise
Die oben stehenden Hinweise und weiterführende Informationen zum Verwendungsnachweis findet ihr in unserer Arbeitshilfe „Internationale Chorbegegnungen – Förderung und Praxistipps“.