Sensibilisierter Umgang mit Kulturgut
Chorsingen ist für uns Ausdruck des Menschseins. Wie in unseren Leitlinien gemeinsam beschlossen, wünschen wir uns als Bundesverband ein Miteinander aller Menschen auf Grundlage demokratischer Werte.
Dennoch gibt es auch im 21. Jahrhundert noch immer Lieder, die rassistisch oder diskriminierend sind oder gewaltsames Gedankengut enthalten und nach wie vor in der Öffentlichkeit aufgeführt, in Liederbüchern abgedruckt und in Chorproben eingeübt werden.
Wir sind der Ansicht, dass alles gesungen werden kann, solange sich die musikalischen oder Text-Aussagen im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und die Würde eines jeden Menschen unangetastet bleibt.
Insbesondere sollen folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
- Den Zuhörenden und Singenden muss die Möglichkeit gegeben werden, sich vor der Erarbeitung bzw. Darbietung dieser entziehen zu können.
- Den Zuhörenden und Singenden muss es ermöglicht werden, die dargebotenen Lieder in den zeitgeschichtlich- und gesellschaftlichen Kontext durch entsprechende Informationen einordnen zu können.
- Chorleitende, Chormanagende, Teamer:innen und andere Entscheidungsträger:innen in den Chor-Organisationen sollen in Fortbildungen oder im Rahmen ihrer Ausbildung fortlaufend für den sensibilisierten Umgang mit Kulturgut geschult werden.
Diese Aspekte sind im Rahmen der partizipativen Chorarbeit, für die wir uns einsetzen, aufzugreifen.
Position, beschlossen am 02.09.2023 von Delegierten beim Deutschen Chorjugendtag in Hannover.