Mit dem Zuwendungsbescheid wird von der mittelgebenden Stelle die verbindliche Zusage der Förderung bekannt gegeben. Ab Eingang des Zuwendungsbescheides dürfen die Mittel verwendet werden. Werden die Mittel über den Zuwendungsbescheid an eine Institution zur Weiterleitung an die das Projekt durchführende Stelle weitergegeben, erfolgt das über den Weiterleitungsvertrag.