Der Weiterleitungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Fördermittelgeber und dem Fördermittelempfänger (z.B. dem gemeinnützigen Verein), in dem alle für die Weiterleitung der Fördermittel wichtigen Bestimmungen festgehalten werden. Darin enthalten sind z.B. Bewilligungszeitraum, Finanzierungsart und -höhe etc. Der Weiterleitungsvertrag muss unterschrieben und an den Fördermittelgeber zurückgeschickt werden.