Grundsätzlich gilt, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit deinem Projekt begonnen haben darfst. Als Beginn ist der Abschluss von Verträgen mit dem Fördermittelgeber (z.B. Weiterleitungsvertrag und Zuwendungsbescheid) zu werten. Wenn du jedoch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragst und dieser genehmigt wird, kannst du dein Projekt bereits vor Bewilligung deines Antrags starten. Mit der Bestätigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns werden Ausgaben, die zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Förderzusage entstehen, vom Fördermittelgeber als förderfähig anerkannt. Ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn können diese Ausgaben nicht anerkannt werden. Mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns hast du keinen Anspruch auf eine Förderung und du willigst ein, dein Projekt auf eigenes finanzielles Risiko zu starten.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner