Der Fördermittelgeber finanziert nur einen Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der übrige Teil muss mit Eigenmitteln bzw. Eigenleistungen oder mit einer weiteren Förderung durch Dritte (Drittmittel) gedeckt werden. Folgende Möglichkeiten der Teilfinanzierung gibt es: Festbetragsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung und Anteilsfinanzierung.