Der Fördermittelgeber kann Fördermittel ganz oder teilweise zurückfordern, wenn die Verwendungsnachweisprüfung ergibt, dass z.B. keine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel belegt werden kann, Ausgaben nicht zuwendungsfähig sind, Bedingungen aus den Nebenbestimmungen...
Nicht verbrauchte Fördermittel müssen umgehend an den Fördermittelgeber zurückgezahlt werden.
Der Träger ist der wirtschaftlich und rechtlich Verantwortliche für das Projekt, das gefördert werden soll.