Juristische Personen sind keine Personen per se, sondern vielmehr ein juristisches Konstrukt, das heißt, dass sich mehrere natürliche oder juristische Personen zu einer rechtlich geregelten Einheit wie z.B. Vereine oder Verbände zusammenschließen. Ihre Rechtsfähigkeit wird durch den Staat anerkannt. Damit tragen sie eigene Rechte und Pflichten und können auch vor Gericht klagen oder verklagt werden. Man unterscheidet zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

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