Eine Körperschaft ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist (z. B. eingetragener Verein oder Verband). Die Körperschaft ist nicht zwangsläufig eine rechtsfähige Person (vgl. nicht eingetragener Verein). Unter Gemeinnützigkeit versteht man ein selbstloses Verhalten, das dem Gemeinwohl dient. Dazu zählen u.a. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst, Kultur, Religion usw. Schwerwiegende Verstöße gegen die grundsätzlichen Anforderungen an die gemeinnützige Körperschaft in formeller und materieller Hinsicht haben den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge. Nur Körperschaften können gemeinnützig sein. Infrage kommen dafür Stiftungen, Vereine oder GmbHs. Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist auch steuerrechtlich relevant. So erhalten gemeinnützige Körperschaften Steuerbegünstigungen bei der Umsatz-, Körperschafts- und Einkom- menssteuer.

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