Kann der Zuwendungsempfänger die Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel finanzieren, deckt die beantragte Zuwendung diesen „Fehlbedarf“. Es müssen zuerst die Eigenmittel und ggf. die Drittmittel verbraucht sein, bevor die Zuwendung über die Fehlbedarfsfinanzierung in Anspruch genommen werden darf.