Als Erstzuwendungsempfänger:in erhält man die Fördermittel direkt vom Fördermittelgeber und ist dafür verantwortlich, zu entscheiden, wofür die Fördermittel verwendet werden, darauf zu achten, dass das Projekt zweckmäßig stattfindet und den Verwendungsnachweis zu erstellen. Beispiel: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt ein Förderpaket auf und ist damit der Fördermittelgeber. Das Geld leitet es an die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) weiter, die damit der Erstzuwendungsempfänger ist. Die DKJS wiederum ruft das Förderprogramm AUF!leben ins Leben, um die Gelder zu verteilen. Du stellst einen Antrag bei AUF!leben, der Antrag wird bewilligt, du bekommst Geld von der DKJS und bist damit der/die Letztzuwendungsempfänger:in.