Für eine eventuelle Tiefenprüfung durch das geldgebende Institut müssen die Originalbelege mind. 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufbewahrt werden. Es ist auch möglich, dass je nach Fördertopf diese Frist verlängert oder verkürzt wird. Die Information dazu findest du im Zuwendungsbescheid oder Weiterleitungsvertrag unter „Verwendungsnachweis und Prüfrecht“.