Bei der Konzeption des KulturPasses hat sich auch die DCJ dafür eingesetzt, dass Angebote abgerechnet werden dürfen, die „typisch“ für Chorvereine sind – zum Beispiel Workshops und Projekte. Ende Oktober wurde eine neue Kategorie beim KulturPass für Workshops sowie Projekte der Kulturellen Bildung und Soziokultur eingeführt.
Die Tatsache, dass solche Angebote – wozu das Chorsingen ja zählt – nun auch mit den 200 Euro Guthaben beim KulturPass abgerechnet werden können, ist auch unseren Aktivitäten zu verdanken.

Dieses Beispiel zeigt: Es ist wichtig, politische Entscheidungen, die einen betreffen, mitzuverfolgen und sich einzumischen!

Was ist der KulturPass?
Mit dem KulturPass der Bundesregierung erhalten alle 18-Jährigen ein Guthaben für Kultur in Höhe von 200 Euro. Dieses Guthaben können sie zwei Jahre lang auf der digitalen Plattform einlösen – für kulturelle Veranstaltungen und Produkte aller Art.

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