Bei einem vollständigen Verwendungsnachweis müssen zusätzlich zum Sachbericht, zum zahlenmäßigen Nachweis und zu den Teilnehmendenlisten die Belege im Original eingereicht werden.
Bei einem vollständigen Verwendungsnachweis müssen zusätzlich zum Sachbericht, zum zahlenmäßigen Nachweis und zu den Teilnehmendenlisten die Belege im Original eingereicht werden.