Der Fördermittelgeber kann Fördermittel ganz oder teilweise zurückfordern, wenn die Verwendungsnachweisprüfung ergibt, dass z.B. keine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel belegt werden kann, Ausgaben nicht zuwendungsfähig sind, Bedingungen aus den Nebenbestimmungen nicht erfüllt wurden oder das Projekt aus Gründen, die der Träger zu vertreten hat, ganz oder teilweise ausfallen musste.