Der/die Letztzuwendungsempfänger:in (= der/die Antragsteller:in) erhält die Fördergelder als letztes und gibt diese für das bewilligte Projekt als Honorar oder Sachmittel aus. Weitergeleitet werden die Mittel vom Erstzuwendungsempfänger, weshalb es zwischen beiden Parteien einen Weiterleitungsvertrag geben muss. Beispiel: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt ein Förderpaket auf und ist damit der Förderer. Das Geld leitet es an die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) weiter, die damit der Erstzuwendungsempfänger ist. Die DKJS wiederum ruft das Förderprogramm AUF!leben ins Leben, um die Gelder zu verteilen. Du stellst einen Antrag bei Aufleben, der Antrag wird bewilligt, du bekommst Geld von der DKJS und bist damit der Letztzuwendungsempfänger.