Kooperation Verein-Schule
Ab dem Jahr 2026 gilt das Ganztagsförderungsgesetz. Damit werden alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben und viel mehr Zeit als bisher in der Schule verbringen – bis in den späten Nachmittag. Für das Chorsingen kann das bedeuten, dass viele Schulkinder nicht mehr nach der Schule noch zur der Probe eines Chorvereines gehen können. Das hat große Auswirkungen auf die Vereinslandschaft und damit auch auf die Chorvereine.
Um mit diesen Veränderungen konstruktiv umzugehen ergreift die Deutsche Chorjugend verschiedene Maßnahmen:
- Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass Singen in Schulen wichtig ist und dass Vereine in der kulturellen Bildung erhalten bleiben.
- Auf Landesebene werden Gespräche mit zuständigen Entscheidungsträger:innen aus Politik und Verwaltung gebahnt.
- Vor Ort untersuchen wir anhand von Pilotprojekten, wie Kooperationen zwischen Schulen und Chorvereinen gestaltet werden können.
- Außerdem befasst sich eine bundesweite Arbeitsgruppe mit verschiedenen Aspekten zum Thema „Kooperationen „Verein-Schule“.