Wer berechtigt ist, einen Antrag auf Förderung zu stellen, definiert der Zuwendungsgeber in seinen jeweiligen Förderrichtlinien. Entscheidend sind dabei z.B. die Rechtsform des Antragstellers, die Projektart und der Projekt- inhalt...
Der Fördermittelgeber deckt mit seiner Zuwendung einen vorher festgelegten prozentualen Anteil der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben.
Ein Änderungsantrag ist abzugeben, wenn sich der ursprünglich beantragte Sachverhalt ändert. Beispiele: Die Laufzeit des Projektes wird verkürzt oder verlängert. Die durchzuführenden Unterrichtsstunden ändern sich. Die Teilnehmendenzahl ändert sich.