Juristische Personen sind selbstständige Personenvereinigungen, die eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Man unterscheidet zwischen juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, AG etc.) und der juristischen Person des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden etc.). Vereine zählen zu den juristischen Personen des Privatrechts.

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