Bei einigen Förderprogrammen wird ein bestimmter Prozentsatz an Eigenanteil gefordert, der zur Mitfinanzierung des Vorhabens eingebracht werden muss. Dabei kann es sich grundsätzlich um Kapitalerträge und Einnahmen des Vereins handeln, zum Beispiel Teilnehmendenbeiträge, Eintrittsgelder oder Spenden. In manchen Fällen können auch Eigenleistungen in Form von unentgeltlichen, ehrenamtlichen Tätigkeiten angegeben werden. Welche Eigenmittel anerkannt werden, definieren die jeweiligen Förderrichtlinien.
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