Das Vereinsregister hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des eingetragenen Vereins (e. V.) jederzeit für Dritte öffentlich einsehbar zu machen. Und genau das möchte der Fördermittelgeber, bei dem du einen Antrag stellst, mit einem Vereinsregisterauszug. Das sorgt schließlich für Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs. Einen Vereinsregisterauszug erhältst du beim zuständigen Registergericht, welches beim jeweiligen Amtsgericht geführt wird, wo dein Verein seinen Sitz hat. Die Einsicht in das Vereinsregister ist kostenlos, für einen schriftlichen Auszug (Vereinsregisterauszug) wird ggf. aber eine kleine Gebühr erhoben. Wenn die Vereinsregister elektronisch geführt werden, kannst du ganz bequem online einen Auszug beantragen, z.B. über das gemeinsame Registerportal der Länder: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml

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