Das Vereinsregister (VR) wird von den Amtsgerichten geführt und ist öffentlich für jede Person einsehbar. Es beinhaltet folgende Angaben aller rechtsfähigen, nichtwirtschaftlichen bzw. gemeinnützigen Vereine: Name und Sitz des Vereins, Vorstandsmitglieder, Vertretungsbefugnisse des Vereinsvorstands, Datum der Feststellung (notarielle Beurkundung) der Satzung. Mit der vom Verein beantragten Eintragung in das VR wird aus dem Verein ein eingetragener Verein (e.V.). Sämtliche Änderungen, Löschungen oder Neueintragungen werden im Vereins- register vermerkt. Mit dem Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein seine Rechtsfähigkeit und wird zu einer juristischen Person.