Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist eine rechtlich selbständige Personenvereinigung bzw. ein Zweckvermögen mit rechtlicher Selbständigkeit. Sie entsteht durch einen Hoheitsakt (z.B. durch ein Gesetz) und ist damit klar abgrenzbar von der juristischen Person privaten Rechts, die durch Eintragung oder Verleihung entsteht. Die juristische Person des öffentlichen Rechts wird unterteilt in Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften wie Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. öffentlich- rechtliche Rundfunkanstalten wie ZDF und WDR/MDR/NDR, Studierendenwerke, öffentliche Krankenhäuser) sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Kulturstiftung des Bundes).