Um die Anerkennung als gemeinnütziger Verein zu erhalten, muss beim zuständigen Finanzamt die Freistellung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer beantragt werden. Der Freistellungsbescheid ist drei Jahre gültig, danach muss eine Körperschaftssteuer-Erklärung für die abgelaufenen 3 Jahre abgegeben werden. Damit der Verein von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit ist, muss in der Satzung stehen, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, selbstlos tätig ist und Mittel des Vereins nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner