In den Förderrichtlinien des jeweiligen Förderprogrammes wird beschrieben, welche Ausgaben förderfähig bzw. zuwendungsfähig sind. Nach der Art ihrer Verwendung werden diese dann als Honorarkosten, Reisekosten, Werbekosten, Kosten für Verpflegung etc. definiert. Grundsätzlich gilt, dass nur Ausgaben, die einen direkten Bezug zum Projekt bzw. zu dem, was im Antrag beschrieben wurde, förderfähig sind. Diese projektbezogenen Ausgaben sind nur im Bewilligungszeitraum förderfähig.