Das Führungszeugnis ist eine Bescheinigung des Bundesamtes für Justiz über bisher registrierte Vorstrafen einer Person. Ein erweitertes Führungszeugnis wird benötigt, wenn Personen im Rahmen beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Es dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen, dass nur Personen Kontakt zu ihnen haben, die nicht vorbestraft sind. Ein Führungszeugnis kann bei der Melde- behörde/Bürgerbüro des Haupt- oder Nebenwohnsitzes oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden.