Sachgegenstände können nur gefördert werden, wenn sie zur direkten Erfüllung des Zuwendungszwecks bzw. Förderzwecks und nicht vor Projektende anderweitig verwendet werden. Ab einer bestimmten Summe müssen Sachgegenstände inventarisiert werden. Genaue Regelungen dazu findest du meist in den Nebenbestimmungen des Weiterleitungsvertrages.