Mit eurem Chor ins Ausland und dort auf andere begeisterte Sänger*innen treffen? Oder einen Chor nach Deutschland einladen? Ihr habt Lust, Neues zu lernen, den Horizont zu erweitern und wollt singen, singen, singen? Mit unserem Förderprogramm Chorbegegnungen könnt ihr Zuschüsse für Begegnungen mit Chören aus dem Ausland bekommen! Als Zentralstelle des Bundes leitet die Deutsche Chorjugend Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom Bundesjugendministerium (BMFSFJ) an Chöre weiter. Internationale Chorbegegnungen sind mit fast jedem Land der Erde möglich.
Warum eine internationale Chorbegegnung starten?
Neue Menschen kennenlernen
Unser wichtigstes Förderkriterium: Die Gruppen begegnen einander und lernen sich kennen. Das passiert nur im persönlichen Kontakt. Deshalb geht es um Begegnungen und nicht um reine Konzertreisen. Das Chorsingen ist das verbindende Element dabei.
Interkulturelles Lernen und vorurteilsbewusste Bildung
Wir sind alle mit Stereotypen aufgewachsen – also Vorstellungen darüber, wie „die“ Italiener, „die“ Franzosen oder „die“ Chinesen angeblich „alle“ sind. Internationale Chorbegegnungen sollen dazu beitragen, Stereotype zu hinterfragen und Vorurteile abzubauen. Mit Methoden des interkulturellen Lernens und der vorurteilsbewussten Bildung lernen die Teilnehmenden, ihre Perspektive zu wechseln. Vermeintliche Selbstverständlichkeiten („das macht man doch so!“) sollen hinterfragt, und Einfühlungsvermögen, Verständnis und Selbstreflexion gefördert werden. Außerdem erlebt ihr globale Zusammenhänge hautnah: Was beschäftigt die Sänger*innen aus eurem Partnerchor?
Begegnung durch Chorsingen
Der Austausch der Kinder und Jugendlichen findet bei Chorproben nicht nur auf verbaler, sondern auch auf emotionaler Ebene statt. Unsere Chöre, die bereits eine internationale Chorbegegnung durchgeführt haben, berichten immer wieder, dass das Gemeinschaftsgefühl, das durch das Singen in der Gruppe erwächst, dazu beiträgt, den interkulturellen Austausch und das gegenseitige Verständnis anzuregen.
Sich mit einem selbstgewählten Thema beschäftigen
Die Chöre singen nicht nur gemeinsam, sondern setzen sich auch mit gesellschaftlichen, politischen oder musikalischen Fragen auseinander. Ihr könnt euer Thema frei wählen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!
Jugendbeteiligung!
Lernen durch Selbermachen: Kinder und Jugendlichen sollen beteiligt werden und nicht nur Zielgruppe des Projektes sein. Deshalb fördern wir insbesondere solche Chorbegegnungen, die von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen gestaltet und durchgeführt werden. Hier geben wir Anregungen, wie Jugendliche gut eingebunden werden können.
Was müssen wir tun, um die Fördermittel zu bekommen?
- Eine Projektidee haben
- Einen Partnerchor finden
- ggf. euren Förderbedarf schon einmal unverbindlich anmelden und eine Projektskizze sowie einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan mitschicken. Frist: 31. Dezember des Vorjahres.
- Am Workshop Fit für die Förderung teilnehmen.
- Einen Antrag auf Förderung stellen.
- Bei Bewilligung des Projektes: Losfahren und tolle Erfahrungen sammeln :)
- Sechs Wochen nach der Chorbegegnung: Den Verwendungsnachweis erstellen und an uns schicken.
Antworten auf häufig gestellte Fragen findet ihr hier.
Übrigens: Wir fördern auch digitale Chorbegegnungen!
Neben dem "klassischen" grenzüberschreitenden Jugendaustausch können auch digitale Begegnungsformate gefördert werden. Auch wenn diese die persönliche Begegnung nicht ersetzen, so steckt der digitale Raum voller Möglichkeiten! Deshalb versucht erst gar nicht, die Real Life - Begegnung nachzuahmen! Nutzt die Chance, einander mal auf ganz andere Weise zu begegnen! Wie wär's mit einem gemeinsamen Musikvideo, das auf dem ganzen Globus verteilt stattfindet? Einem gemeinsamen Song-Writing-Camp? Oder einem vielseitigen Chor-Workshop-Programm, in dem ihr euch mit ganz verschiedenen Musiktraditionen auseinandersetzt? Egal, was ihr euch vorstellt: Meldet euch bei uns - gern unterstützen wir euch dabei, eure Pläne möglich zu machen!
Arbeitshilfe: Internationale Chorbegegnungen – Förderung und Praxistipps
Infos rund um den Förderablauf, zur Antragstellung, zum Verwendungsnachweis und praktische Tipps zur Organisation und Durchführung einer Chorbegegnung findet ihr in unserer Arbeitshilfe „Internationale Chorbegegnungen – Förderung und Praxistipps“.
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Ansprechpartnerin

Stefanie Herrmann
Bildungsreferentin
Telefon: +49(0)30 847 10 89-58
E-Mail: stefanie.herrmann@deutsche-chorjugend.de
Wen möchtet ihr einladen? Oder: In welches Land soll’s gehen?
Ägypten
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Afghanistan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Albanien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Algerien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Andorra
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Angola
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Antigua und Barbuda
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Äquatorialguinea
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Antragsfrist: 15. Februar des laufenden Jahres. Hier geht es zu den Antragsunterlagen.
Argentinien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Armenien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Aserbaidschan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Äthiopien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Australien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Bahamas
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Bahrain
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Barbados
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Bangladesch
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Belarus
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Belgien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Belize
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Benin
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Bhutan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Bolivien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Bosnien und Herzegowina
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Botswana
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Brasilien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Brunei Darussalam
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Bulgarien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Burkina Faso
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Burundi
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Cabo Verde
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Chile
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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China
Antragsfrist für eine Chorbegegnung: 15. September des Vorjahres.
Für China gelten besondere Regelungen und Formulare.
Was kann gefördert werden?
Bei Chorbegegnungen in China:
- Fahrtkostenzuschuss: max. 0,08 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Heimatort und Begegnungsort und pro Teilnehmer*in aus Deutschland
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung der Begegnung der Gruppe aus Deutschland: 30 Euro pro Teilnehmer*in aus Deutschland, höchstens jedoch 300 Euro pro Begegnung
Bei Chorbegegnungen mit China in Deutschland:
- bis zu 24 EUR pro Tag und Teilnehmer*in (für alle Teilnehmende aus beiden Ländergruppen)
- Honorare für Sprachmittlung/Dolmetschen: 305 Euro pro Tag
Formulare für Chorbegegnungen mit China:
Cookinseln
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Costa Rica
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Côte d'Ivoire
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Dänemark
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Deutschland
Unsere Fördermittel könnt ihr natürlich auch für internationale Chorbegegnungen beantragen, die in Deutschland stattfinden. Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Dominica
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Dominikanische Republik
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Dschibuti
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Ecuador
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
El Salvador
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Eritrea
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Estland
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Fidschi
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Finnland
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Frankreich
Kontaktiert uns, wenn ihr eine Chorbegegnung mit einem Chor aus Frankreich plant. Wir beraten euch zu Fördermöglichkeiten.
Gabun
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Gambia
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Georgien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Ghana
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Grenada
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Griechenland
Für Chorbegegnungen mit Chören aus Griechenland könnt ihr während des ganzen Jahres einen Antrag stellen. Der Antrag muss spätestens 4 Monate vor Beginn der Chorbegegnung in der Geschäftsstelle der Deutschen Chorjugend vorliegen.
Für Griechenland gelten besondere Regelungen und Formulare.
Was kann gefördert werden?
Bei Chorbegegnungen in Griechenland:
- Fahrtkostenzuschuss: max. 0,12 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Heimatort und Begegnungsort und pro Teilnehmer*in aus Deutschland
- Programmkosten: bis zu 24 EUR pro Tag und Teilnehmer*in aus Deutschland
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung der Begegnung der Gruppe aus Deutschland: 30 Euro pro Teilnehmer*in aus Deutschland, höchstens jedoch 300 Euro pro Begegnung
Bei Chorbegegnungen mit Griechenland in Deutschland:
- bis zu 24 EUR pro Tag und Teilnehmer*in (für alle Teilnehmende aus beiden Ländergruppen)
- Der Fahrt-/Flugkostenzuschuss für Teilnehmende aus Griechenland an Chorbegegnungen in Deutschland beträgt 0,12 € je Entfernungskilometer.
- Honorare für Sprachmittlung/Dolmetschen: 305 Euro pro Tag
Formulare für Chorbegegnungen mit Griechenland:
- Liste der Teilnehmenden | Download
- Belegliste | Download
- Sachbericht | Download
- Belegkopien der förderfähigen Ausgaben
Infoblatt Deutsch-Griechisches Sonderprogramm:
- Förderinformationen Deutsch-Griechisches Sonderprogramm | Download
Großbritannien/Vereinigtes Königreich
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Guatemala
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Guinea
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Guinea-Bissau
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Guyana
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Haiti
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Honduras
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Indien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Indonesien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Irak
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Iran
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Irland
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Island
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Israel
Antragsfrist für eine Chorbegegnung: 15. September des Vorjahres.
Für Chorbegegnungen mit Israel kommen die Fördermittel von ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch. Die Deutsche Chorjugend ist als Zentralstelle von ConAct anerkannt. Wir sind eure Anlaufstelle und leiten alles in die Wege, um die Fördermittel von ConAct an euch weiterzuleiten.
Für Israel gelten besondere Fristen, Regelungen und Formulare:
Was kann gefördert werden?
Bei Chorbegegnungen in Israel:
- max. 360 Euro Flug-/Fahrtkostenzuschuss pro Teilnehmer*in aus Deutschland
- Der Flug-/Fahrtkostenzuschuss darf die tatsächliche Höhe der Flug-/Fahrtkosten nicht übersteigen. Neben den Kosten für Flugtickets können auch Kosten für die Hin- und Rückreise der deutschen Teilnehmenden vom Heimatort zum Flughafen in Deutschland abgerechnet werden. Reisekosten in Israel zählen nicht dazu.
- Dauer des Programms mind. 7 Tage
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung der Begegnung der Gruppe aus Deutschland: 30 Euro pro Teilnehmer*in aus Deutschland, höchstens jedoch 300 Euro pro Begegnung
Bei Chorbegegnungen mit Israel in Deutschland:
- Flugkostenzuschuss pro Teilnehmer*in aus Israel: max. 280 EUR
- Der Flug-/Fahrtkostenzuschuss darf die tatsächliche Höhe der Flug-/Fahrtkosten nicht übersteigen.
- Dauer der Programme in der Regel 7–15 Tage. Gefördert werden max. 12 Tage.
- Tagessätze: 24 Euro pro Teilnehmer*in pro Tag (für alle Teilnehmende aus beiden Ländergruppen). Davon können z.B. Unterkunft und Verpflegung finanziert werden.
- Honorare für Sprachmittlung/Dolmetschen: 305 Euro pro Tag
Formulare für Chorbegegnungen mit Israel:
Wichtig: Parallel zu eurem Antrag muss euer israelischer Partnerchor ebenfalls einen Antrag bei folgender Stelle in Israel einreichen:
Israel Youth Exchange Authority
11 Asparagus Street
Tel Aviv 67949
Tel.: 00972 (0)3 6969-390
Fax: 00972 (0)3 6969-382
E-Mail: ariella@youthex.co.il
Im Normalfall werden nur solche Chorbegegnungen in die Förderung aufgenommen, für die sowohl der deutsche als auch der israelische Chor Förderanträge eingereicht haben.
Unterlagen für den Verwendungsnachweis:
- Liste der Teilnehmenden | Download
- Liste der Teilnehmenden (Englisch) | Download
- Belegliste | Download
- Sachbericht | Download
- Belegkopien der förderfähigen Ausgaben
Richtlinien von ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch:
- Regularien und Höhe der Förderung ab 2017 | Download
- Förderung aus Mitteln des KJP im Sonderprogramm Deutschland-Israel | Download
- Information zur Erstattung des Flugkostenzuschusses | Download
- Information note on submission of flight bills | Download
- Empfehlungen für die erfolgreiche Zusammenarbeit bei deutsch-israelischen Austauschprojekten (auf Englisch) | Download Match-Making Cooperation Guide
- Informationen zur Antragstellung und Förderung für israelische Partner (auf Englisch) | Download Information Guide for Funding
Partnerorganisation in Israel finden
-
Ihr habt noch keinen Partnerchor in Israel? ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch unterstützt euch bei der Suche. Ansprechperson dafür ist Christin Henke.
Italien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Jamaika
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Japan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Jordanien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Kambodscha
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Kamerun
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Kanada
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Kasachstan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Katar
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Kenia
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Kirgisistan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Kiribati
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Kolumbien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Komoren
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Kongo (Demokratische Republik Kongo)
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Kongo (Republik Kongo)
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Kosovo
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Kroatien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Kuba
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Kuwait
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Laos
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Lesotho
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Lettland
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Libanon
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Liberia
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Liechtenstein
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Litauen
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Luxemburg
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Madagaskar
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Malawi
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Malaysia
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Malediven
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Mali
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Malta
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Marokko
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Marshallinseln
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Mauretanien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Mauritius
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Mexiko
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Mikronesien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Moldau
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Monaco
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Mongolei
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Montenegro
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Mosambik
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Myanmar
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Namibia
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Nauru
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Nepal
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Neuseeland
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Nicaragua
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Niederlande
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Niger
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Nigeria
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Nordkorea
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Nordmazedonien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Norwegen
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Oman
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Österreich
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Osttimor
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Pakistan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Palau
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Panama
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Papua-Neuguinea
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Paraguay
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Peru
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Philippinen
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Polen
Für Chorbegegnungen mit Chören aus Polen könnt ihr während des ganzen Jahres einen Antrag stellen. Der Antrag muss spätestens 4 Monate vor Beginn der Chorbegegnung in der Geschäftsstelle der Deutschen Chorjugend vorliegen.
Für Chorbegegnungen mit Polen kommen die Mittel vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW). Die Deutsche Chorjugend ist als Zentralstelle beim DPJW anerkannt. Wir leiten alles in die Wege, um die Fördermittel vom DPJW an euch weiterzuleiten.
Für Polen gelten besondere Fristen, Regelungen und Formulare.
Was kann gefördert werden?
Bei Chorbegegnungen in Polen*:
- Unterbringung in Familien: bis zu 40 PLN pro Teilnehmer*in und Tag
- Unterbringung in Herbergen, Internaten, Zeltlagern, Hotels: bis zu 60 PLN pro Teilnehmer*in und Tag
- Unterbringung in einer Bildungstätte: bis zu 110 PLN pro Teilnehmer*in und Tag
- Sprachmittlung: bis zu 150 PLN pro Tag
Bei Chorbegegnungen mit Polen in Deutschland*:
- Unterbringung in Familien: bis zu 12 EUR pro Teilnehmer*in und Tag
- Unterbringung in Herbergen, Internaten, Zeltlagern, Hotels: bis zu 24 EUR pro Teilnehmer*in und Tag
- Unterbringung in einer Bildungstätte: bis zu 40 EUR pro Teilnehmer*in und Tag
- Sprachmittlung: bis zu 50 EUR pro Tag
* Das DPJW errechnet die Höhe der Förderung anhand der Art der Unterkunft. Die Förderung ist aber für Programmkosten gedacht, die während der Begegnung anfallen. Zu Programmkosten zählen insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Projekts einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten, Fahrtkosten der Gastgeber, etc., die Sie auf Nachfrage belegen können.
Formulare für Chorbegegnungen mit Polen:
Antragsunterlagen:
- Chor-Stammblatt | Download
- Antragsformular DPJW | Download
- Checkliste gemeinsamer Antrag: An alles gedacht? (DPJW) | Download
- Merkblatt des DPJW für Antragstellende | Download
- Anlage: Vor- und Nachbereitungsseminar für Jugendliche (DPJW) | Download
- Anlage: Vor- und Nachbereitungsseminar für Projektleiter*innen (DPJW) | Download
Unterlagen für den Verwendungsnachweis:
- Liste der Teilnehmenden | Download
- Sachbericht | Download
- Belegliste | Download
- Durchgeführtes Programm | Download
- Belegkopien der förderfähigen Ausgaben
Förderrichtlinien des Deutsch-Polnischen Jugendwerks:
Materialien für die Jugendchorbegegnung:
Hier könnt ihr Spiele, Methoden, Bücher und CD rund um den Jugendaustausch mit Polen herunterladen oder bestellen (herausgegeben vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk). Die meisten Publikationen sind kostenlos.
Hier findet ihr Informationen zur Geschichte und Landeskunde Polens:
- kostenlose Landkarten zum Bestellen oder Herunterladen;
- das Taschenbuch Polnisches ABC informiert über den Alltag in Polen: von bar mleczny (Milchbar) bis zloty (polnische Währung).
- Deutschland als Alphabet umschrieben – und das auf Polnisch: Das handliche Taschenbuch Niemieckie ABC (Deutsches ABC) informiert in polnischer Sprache über deutsche Besonderheiten – ein schönes Mitbringsel für die polnischen Teilnehmenden eines Jugendchorprojektes mit einem Chor aus Polen.
Portugal
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Ruanda
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Rumänien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Russland
Antragsfrist für eine Chorbegegnung: 15. September des Vorjahres.
Für Chorbegegnungen mit Russland kommen die Fördermittel von der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA). Die Deutsche Chorjugend ist als Zentralstelle von der Stiftung DRJA anerkannt. Wir sind eure Anlaufstelle und leiten alles in die Wege, um die Fördermittel von der Stiftung DRJA an euch weiterzuleiten.
Für Russland gelten besondere Fristen, Regelungen und Formulare.
Was kann gefördert werden?
Bei Chorbegegnungen in Russland:
- Fahrtkostenzuschuss: max. 0,12 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Heimatort und Begegnungsort und pro Teilnehmer*in aus Deutschland. Für Chorbegegnungen in den Föderationskreisen Sibirien und Ferner Osten gelten hiervon abweichend Festbeträge (Sibirien: 550 € pro Person; Fernost 650 € pro Person).
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung der Begegnung der Gruppe aus Deutschland: 30 Euro pro Teilnehmer*in aus Deutschland, höchstens jedoch 300 Euro pro Begegnung
Bei Chorbegegnungen mit Russland in Deutschland:
- Tagessätze: 24 Euro pro Teilnehmer*in pro Tag (für alle Teilnehmende aus beiden Ländergruppen). Davon können z.B. Unterkunft und Verpflegung finanziert werden
- Honorare für Sprachmittlung/Dolmetschen: 305 Euro pro Tag
Formulare für Chorbegegnungen mit Russland:
Antragsunterlagen:
Unterlagen für den Verwendungsnachweis:
- Liste der Teilnehmenden | Download
- Belegliste | Download
- Sachbericht | Download
- Belegkopien der förderfähigen Ausgaben
- Formblatt AV-K1 (nur bei Fehlbedarfsfinanzierung) | Download
Dieses Formblatt muss nur dann eingereicht werden, wenn das Projekt als Fehlbedarfsfinanzierung gefördert wurde.
Förderregularien der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch:
- Förderregularien | Download
Salomonen
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Sambia
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Samoa
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
San Marino
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
São Tomé und Príncipe
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Saudi-Arabien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Schweden
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Schweiz
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Senegal
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Serbien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Seychellen
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Sierra Leone
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Simbabwe
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Singapur
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Slowakei
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Slowenien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Somalia
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Spanien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Sri Lanka
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
St. Kitts und Nevis
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
St. Lucia
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
St. Vincent und die Grenadinen
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Südafrika
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Sudan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Südkorea
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Südsudan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Suriname
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Swasiland
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Tadschikistan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Taiwan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Tansania
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Thailand
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Togo
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Tonga
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Trinidad und Tobago
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Tschad
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Tschechien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung: 15. September des Vorjahres.
Für Chorbegegnungen mit Tschechien kommen die Fördermittel vom Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem. Die Deutsche Chorjugend ist als Zentralstelle bei Tandem anerkannt. Wir sind eure Anlaufstelle und leiten alles in die Wege, um die Fördermittel von Tandem an euch weiterzuleiten.
Für Tschechien gelten besondere Fristen, Regelungen und Formulare.
Was kann gefördert werden?
Bei Chorbegegnungen in Tschechien:
- Fahrtkostenzuschuss: max. 0,12 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Heimatort und Begegnungsort und pro Teilnehmer*in aus Deutschland
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung der Begegnung der Gruppe aus Deutschland: 30 Euro pro Teilnehmer*in aus Deutschland, höchstens jedoch 300 Euro pro Begegnung
Bei Chorbegegnungen mit Tschechien in Deutschland:
- Tagessätze: 24 Euro pro Teilnehmer*in pro Tag (für alle Teilnehmende aus beiden Ländergruppen). Davon können z.B. Unterkunft und Verpflegung finanziert werden
- Honorare für Sprachmittlung/Dolmetschen: 305 Euro pro Tag
Formulare für Chorbegegnungen mit Tschechien:
Antragsunterlagen:
Unterlagen für den Verwendungsnachweis:
Tunesien
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Türkei
Kontaktiert uns, wenn ihr eine Chorbegegnung mit einem Chor aus der Türkei plant. Wir beraten euch zu Fördermöglichkeiten.
Turkmenistan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
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Tuvalu
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Uganda
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Ukraine
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Ungarn
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Uruguay
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
USA
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Usbekistan
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Vanuatu
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Venezuela
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Vereinigte Arabische Emirate
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Vietnam
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Zentralafrikanische Republik
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen
Zypern
Antragsfrist für eine Chorbegegnung im selben Jahr: 15. Februar.
sich beraten lassen | Förderbedarf unverbindlich anmelden | Antrag auf Förderung stellen