Folgende Unterlagen gehören dazu
Ihr müsst den Verwendungsnachweis der Chorbegegnung spätestens 6 Wochen nach Ende der Begegnung bei der Deutschen Chorjugend per Post einreichen.
Alle Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und durch die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person bestätigt werden. Sollte der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig oder unvollständig vorliegen, ist dies für uns ein Grund dafür, Teilsummen oder die gesamte Fördersumme zurückzufordern.
Was ihr beim Ausfüllen der Unterlagen beachten müsst:
Weiterführende Hinweise
Die oben stehenden Hinweise und weiterführende Informationen zum Verwendungsnachweis findet ihr in unserer Arbeitshilfe „Internationale Chorbegegnungen – Förderung und Praxistipps“.
Schickt die Unterlagen des Verwendungsnachweises bitte an:
Deutsche Chorjugend e.V.
Chantal Zabel
Karl-Marx-Straße 145
12043 Berlin