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Qualifiziertes Singen für Chorsänger/innen

Vorbemerkung

Das „Qualifizierte Singen für Chorsänger/innen“ ist neben den Programmen „kids in Takt“ für Kinder im Kinderchor und „teens in Takt“ für Jugendliche im Jugendchor die dritte Säule der Qualifizierungsangebote innerhalb der Deutschen Chorjugend. Während an „kids in Takt“ und „teens in Takt“ die gesamte Chorgruppe teilnimmt, handelt es sich bei dieser Qualifizierung für Fortgeschrittene um Angebote für einzelne Chorsänger.

Teilnehmen können Kinder ab 9 Jahre und Jugendliche, die seit mindestens drei Jahren in einem Chor der Deutschen Chorjugend singen. Auch wer an der chorinternen Qualifizierung „kids in Takt“ bzw. „teens in Takt“ teilgenommen hat und einen entsprechenden Pass besitzt, kann am „Qualifizierten Singen für Chorsänger/innen“ teilnehmen.

Die Qualifizierung für Fortgeschrittene besteht aus einem Vorbereitungslehrgang und Einzelprüfungen.

Analog zu den musikalischen Ausbildungen in anderen Bereichen werden die Angebote als D-Maßnahmen bezeichnet. Für die unterschiedlichen Altersstufen gibt es drei verschiedene Abstufungen. Diese orientieren sich an den altersbedingten Lernvoraussetzungen.

 

D1 für Kinder ab 9 Jahre

D2 für Jugendliche ab 12 Jahre

D3 für Jugendliche ab 15 Jahre

 

Bei Eignung kann eine höherrangige Prüfung auch in jüngerem Alter abgelegt werden.

Lehrgänge und Prüfungen finden in den Kreisverbänden des Deutschen Chorverbandes bzw. in den Einzelverbänden statt.

Vorbereitungslehrgang

Für den erfolgreichen Abschluss einer D-Prüfung ist ein Vorbereitungslehrgang unbedingt notwendig. Diesen können die Einzelverbände in Eigenregie oder in Kooperation mit anderen qualifizierten Partnern (z. B. Musikschulen, Musikhochschulen oder Landesmusikakademien) organisieren und anbieten.

Vier bis acht Vorbereitungskurse sollten innerhalb eines Lehrgangs angeboten werden, damit die Teilnehmer die verschiedenen D-Prüfungen erfolgreich absolvieren können. Die Stundenanzahl der Kurse kann aufgrund der unterschiedlichsten Leistungsansprüche der Teilnehmer variieren.

Jeder Kurs sollte mindestens zwei Doppelstunden umfassen, also zweimal 90 Minuten, wovon je 60 Minuten für die Bereiche Musiktheorie, Gehörbildung und Stimmbildung zur Verfügung stehen.

Inhalte der Vorbereitungslehrgänge

Fachbereich Musiktheorie

Der Vorbereitungslehrgang muss eine musiktheoretische Grundausbildung beinhalten.

• Notenlehre (Noten, Notenwerte und Pausen, Oktavbereiche, Notenschlüssel, Versetzungszeichen, Quintenzirkel)

• Intervalle bestimmen (z. B.: Terzen, Quarten, Quinten, Sexten etc.)

• Skalen (Dur, Moll, Modi – Kirchentonarten, Zigeunertonarten, Pentatonik etc.)

• Dreiklänge bestimmen (Grundstellung, Umkehrungen, vermindert, übermäßig)

• Vierklänge erkennen (Dominantseptakkorde, Nonenakkorde, Sixte ajoutée, verminderte Akkorde, Terz-, Quint- und Oktavlage von Akkorden etc.)

• Melodielehre (Motiv und motivische Arbeit, Thema, ein-, zwei- und dreiteilige Liedform etc.)

• Harmonielehre (Hauptfunktionen in Dur und Moll -- einfache und erweiterte Kadenz, Terzbässe, Quintbässe, Trugschluss etc.)

• Taktarten erfassen

• Rhythmusstrukturen erkennen (einfache Rhythmen, Triolen, Synkopen etc.)

Hauptaufgabe muss die Aneignung der Notenlehre und die Entwicklung des melodischen Vorstellungsvermögens durch ständiges Singen aller theoretischen Beispiele, durch die Verwendung des Klaviers im Vorbereitungskurs und durch verschiedene Textvertonungen und Melodiekompositionen aus verschiedenen Epochen sein. Um das harmonische Verständnis zu erhöhen kann man das Kadenzspiel am Klavier nutzen und/oder Diskussionen harmonischer Vorgänge durchführen und Alternativen anbieten.

Fachbereich Gehörbildung

Der Vorbereitungskurs basiert auf den Grundlagen der musiktheoretischen Ausbildung.

• Intervalle bis zum Oktavbereich singend und hörend zu bestimmen

• Dreiklänge (Dur, Moll, vermindert, übermäßig, in verschiedenen Umkehrungen) hörend zu erfassen

• Vierklänge hörend zu verstehen

• Skalen nach Gehör zu bestimmen

• unterschiedliche Melodiediktate in Dur und Moll in der Volksliedmelodik zu notieren (mit und ohne leiterfremde Töne, im Violin- und Bassschlüssel)

• verschiedene Blattsingeübungen in Dur und Moll mit unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen in abwechselnden Tonarten zu singen

• Rhythmusdiktate (einfache Notenwerte, Punktierungen, Überbindungen, Synkopen, Triolen etc.) zu klopfen

Fachbereich Stimmbildung

In den Vorbereitungskursen erfolgt eine Einführung in die theoretischen Grundlagen des Singens.

• Aufbau des Kehlkopfes und aller an der Stimmgebung beteiligten Organe

• Erarbeitung der Grundfunktionen (z. B. Atmung, innere Weite, Ansatz, Vokalausgleich, sängerische Haltung)

• Stabilisierung des Vokalausgleichs

• Erweiterung der dynamischen Bandbreite

• Sensibilisierung der Resonanzräume

• Beherrschung verschiedener musikalischer Artikulationen

• Anwendung stilgerechter Interpretationen

• Herausbildung der Sängerpersönlichkeit (Ausstrahlung, Mimik, Agogik etc.)

Nach dem erfolgreichen Besuch des Vorbereitungslehrgangs erfolgt die Zulassung zur jeweiligen D-Prüfung.

D-Prüfungen

Mit dem Bestehen der D-Prüfungen wird eine verbesserte Qualifizierungsstufe für den Chorgesang erreicht.

Prüfungskommission

In jedem Einzelverband, in dem eine D-Prüfung vorgenommen werden soll, ist eine Prüfungskommission durch den Musikausschuss der Deutschen Chorjugend e. V. zu bilden, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht.

Vorsitzender der Prüfungskommission ist ein Vertreter des zuständigen Einzel- oder Kreisverband bzw. der Deutschen Chorjugend e. V.

Der Vorsitzende benennt als stimmberechtigte Mitglieder dieser Kommission mindestens ein Mitglied für den Fachbereich „Stimmbildung / Gesang“ sowie ein Mitglied für den Fachbereich „Musiktheorie / Gehörbildung“.

Die Prüfungskommission hat insbesondere die Aufgaben:

• den Gesamtablauf der D-Prüfung festzulegen und deren ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten;

• die Bewertungen der Leistungen der Prüfungsteilnehmer zu sichern;

• Maßnahmen festzulegen, die die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben sowie die Schweigepflicht über den Inhalt und den Verlauf aller mit der Prüfung in Verbindung stehenden Beratungen sichern;

• die Prüfungsteilnehmer mit Inhalt und Ablauf der Prüfungen vertraut zu machen;

• Festlegungen zu protokollieren.

Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzender und mindestens zwei weitere stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

Kann aus besonderen Gründen der zuständige Dozent nicht anwesend sein, bestimmt der Vorsitzende der Prüfungskommission einen anderen Dozenten als Fachprüfer. Über die Teilnahme weiterer Personen mit beratender Stimme entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Die Prüfungskommission trifft ihre Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Umfang und Gliederung der D-Prüfung

Jede Prüfung besteht aus drei Teilen, die unabhängig voneinander durchgeführt werden.

Die Bewertungen erfolgen nach einem festgelegten Punktesystem.

Die Gesamtbewertung erfolgt in den drei Teilbereichen „Musiktheorie“, „Gehörbildung“ und „Gesang“ mit jeweils 15 erreichbaren Punkten.

Prüfungstermine

Die einzelnen D-Prüfungen sollten jährlich einmal stattfinden. Die Prüfungstermine legt der zuständige Einzel-/Kreisverband in Eigenverantwortung fest.

Meldung und Zulassung zur Prüfung

Die Prüflinge müssen innerhalb einer festgelegten Frist (etwa 8 Wochen) schriftlich angemeldet sein. Mit der Anmeldung ist der Nachweis einer in der Regel dreijährigen aktiven Mitgliedschaft in einem Kinder- oder Jugendchor oder einer sonstigen Chorgemeinschaft zu erbringen. Alternativ gilt der Pass „kids in Takt“ oder „teens in Takt“ als Zulassungsbescheinigung.

Zur D-Prüfung wird zugelassen, wer darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden Vorbereitungslehrgängen nachweisen kann oder einen anderen Kenntnisnachweis erbringen kann (z. B. Besuch einer Schule mit besonderer musikalischer Schwerpunktsetzung).

Art der Prüfungen

Jede Prüfung besteht aus einem musik-theoretischen und praktisch gesanglichen Teil, die getrennt voneinander durchgeführt werden.

Vergleichbare musiktheoretische Prüfungen, z. B. anderer Laienmusikverbände (Deutsche Bläserjugend o. a.), können auf schriftlichen Antrag anerkannt werden.

Aufgabenstellung

Die Prüfungsaufgaben in den Bereichen „Musiktheorie“ und „Gehörbildung“ werden erst zu Beginn der jeweiligen Prüfung dem Prüfling bekannt gegeben.

In den Prüfungen D1, D2 und D3 im Bereich „Musiktheorie“ werden nach entsprechenden Schwierigkeitsstufen Notenkenntnisse im Violin- und Bassschlüssel, Vorzeichen, Versetzungs- und Auflösungszeichen, Skalen, Quintenzirkel, Intervalle, Drei- und Vierklänge mit Umkehrungen, rhythmische Strukturen, funktionelle Harmonik, Transposition,  Grundlagen der musikalischen Formenlehre sowie musikgeschichtliche Formen und Gattungen geprüft.

Die Prüfungen im Bereich „Gehörbildung“ erfolgen analog den Anforderungen in den Teildisziplinen Intonationssicherheit, Melodiediktat, rhythmische Genauigkeit, Nachsingen von Intervallen, Hören von Drei- und Vierklängen, Nachklatschen von Rhythmen, Vom-Blatt-Singen etc.

Die Bewertung im Bereich „Gesang“ ergibt sich aus der Gesamtheit des Vorsingens. Intonationssicherheit, rhythmische Genauigkeit und Textverständlichkeit werden aus der Gesamtheit des gesanglichen Vortrags heraus beurteilt.

Geprüft wird die Fähigkeit, selbstständig eine Stimme (z. B. Chorstimme) neben einer von einem Instrument (z. B. Klavier) gespielten Melodie zu singen. Aus fünf vorgegebenen Beispielen sind zwei vom Prüfling selbst gewählte vorzutragen, eine Melodie auf Tonsilben und eine Lied- bzw. Chorstimme auf Text.

Aus einer vom Prüfling selbst erstellten Liste von sechs Liedern werden zwei von der Prüfungskommission zum Vortrag ausgewählt. Beide Lieder sind auswendig und aus mehreren Strophen bestehend zu singen. Eines muss unbegleitet sein.

Für die D1-Prüfung sind einfachere Lieder aus dem traditionellen Volksliederbereich vorzuschlagen.

Die Vorschlagsliste für die D2- und D3-Prüfung muss mindestens drei traditionelle Volkslieder und kann zusätzlich drei Stücke aus Pop, Rock, Musical oder dem Kunstliedbereich enthalten.

Die Prüfungskommission wählt mindestens ein Volkslied neben einer Komposition aus den anderen Bereichen aus.

Für eine eventuelle Begleitung hat der Prüfling Noten und Begleiter selbst zu stellen.

Durchführung der Prüfung

Über jede Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, in die Beginn und Ende der Prüfung aufzunehmen sind.

Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten.

Die Prüfungskommission legt die Aufgaben für die Bereiche „Musiktheorie“ und „Gehörbildung“ fest und bestimmt die zwei vorzutragenden Lieder.

Bewertungen

Im Bereich „Musiktheorie“ verteilen sich insgesamt 15 Bewertungseinheiten auf Anforderungen in unterschiedlichen Wissensbereichen (siehe Kapitel 5).

Im Bereich „Gehörbildung“ teilen sich die Bewertungseinheiten (BE) wie folgt auf:

• Intervalle (3 BE)

• Dreiklänge (3 BE)

• Skalen / Quintenzirkel / Harmonielehre (2 BE)

• Rhythmus (3 BE)

• Melodie (4 BE)

(gesamt: 15 Punkte)

Im Bereich „Gesang“ erfolgt die Bewertung zu gleichen Teilen (je 3 BE) unter den Aspekten Stimmqualität, Intonationssicherheit, rhythmische Präzision, Textverständlichkeit / korrekte Aussprache und Interpretation (gesamt 15 Punkte).

Ergebnis der D-Prüfung

Je nach dem Erreichen einer bestimmten Punktzahl werden folgende Bewertungsstufen angesetzt:

• mit Auszeichnung bestanden (45 - 44 Punkte)

• sehr gut bestanden (43 - 41 Punkte)

• gut bestanden (40 - 34 Punkte)

• befriedigend bestanden (33 - 26 Punkte)

• nicht bestanden (25 - 0 Punkte)

Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling neben einer Urkunde mit der genauen Beurteilung ein der Prüfungsstufe entsprechendes Abzeichen:

für die D1-Prüfung in Bronze

für die D2-Prüfung in Silber

für die D3-Prüfung in Gold

Die Prüfungsergebnisse werden schriftlich mitgeteilt.

Prüflinge, die 25 oder weniger Punkte erreicht haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Ausführliche Informationen und Prüfungsbeispiele finden Sie in der Broschüre "Qualifizieren macht (S)Pass". Siehe Service/Materialien.

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