kids in Takt / teens in Takt
Vorbemerkung
„kids in Takt“ richtet sich an Kinderchöre mit Kindern im Alter von mindestens sechs Jahren, „teens in Takt“ an Jugendchöre mit Kindern und Jugendlichen ab 13 Jahren. Mit der Ausbildung erwerben die Kinder und Jugendlichen allgemeine musikalische Fähigkeiten.
Mindestens genauso hoch einzuschätzen neben der rein musikalischen Leistung ist der Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Sozialkompetenz, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Musisch-ästhetische Erziehung geht damit immer auch mit der Entwicklung und Förderung der Gesamtpersönlichkeit der Kinder und Jugendlichen einher.
Beobachtungen und Erfahrungen zeigen, dass bei den Chorsängern im Allgemeinen die musikalische Mehrbetätigung die Leistungsbereitschaft in anderen Bereichen nicht lähmt, sondern fördert. Diese Kinder und Jugendlichen zeigen deshalb in den meisten Fällen ein besseres Leistungsbild als andere Gleichaltrige.
Das Chorsingen hat die Aufgabe, Freude an der Musik und am Musizieren zu wecken sowie Verständnis für Musik zu entwickeln. Dabei sollen die Kinder und Jugendlichen durch Singen und Spielen, Improvisieren, Bewegung zu Musik und durch verstehendes Hören schöpferische Kräfte freisetzen, ihre Erlebnisfähigkeit steigern, ihre Sensibilität erhöhen, Selbstvertrauen aufbauen und ermutigt werden, Musik als Teil eines sinnvoll gestalteten Lebens zu erfahren.
Ausbildungsinhalte
Innerhalb von vier bzw. fünf Chorproben werden die Kinder und Jugendlichen musikalische Qualifikationen erhalten, welche in folgenden Bereichen anzusiedeln sind:
• Stimmbildung
• Mehrstimmiges Singen
• Aussprache und Textverständlichkeit
• Musikalische Grundbegriffe
• Rhythmik, rhythmische Spiele
• Tanz / Bewegung
Stempelheft und Pass
Die Kinder und Jugendlichen bekommen vor Beginn der Ausbildung ein Stempelheft. Es dient zum einen der Motivationssteigerung, zum anderen hat es eine Kontroll- und Nachweisfunktion. Für jede „kids in Takt“- bzw. „teens in Takt“-Chorprobe gibt es einen Stempel ins Heft. (Statt eines Stempels können auch andere Kennzeichnungsmöglichkeiten wie z. B. Unterschrift, Klebepunkt o. ä. gewählt werden.) Im Rahmen der Prüfung, die nach dem Ende der Ausbildung stattfindet, werden ebenfalls Stempel vergeben werden. Mit insgesamt 15 Stempeln ist die Prüfung bestanden.
Mit dem Bestehen der Prüfung erhält jeder Teilnehmer den Pass „kids in Takt“ bzw. „teens in Takt“. Dieser stellt für die Kinder und Jugendlichen das primäre Ziel der Ausbildung dar, wodurch die Motivation erhalten bleibt. Der Pass ist eine Auszeichnung; er kann bei Freunden und in der Familie vorgezeigt werden. Des Weiteren dient der Pass als Nachweis der bestandenen Prüfung und somit als Zulassungsurkunde für das „Qualifizierte Singen für Chorsänger/innen“.
Ergänzend zum Pass erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die gegebenenfalls zur Vorlage außerhalb der Verbandsstrukturen der Deutschen Chorjugend e. V. dienen kann (z. B. bei [Musik-]Schulen oder anderen Institutionen, bei denen der Nachweis eines musikalischen Grundwissens förderlich sein kann).
Eine Teilnahmebescheinigung wird auch dann ausgestellt, wenn aufgrund geringerer Leistung weniger als 15 Stempel gesammelt und somit die Prüfung nicht bestanden wurde. Denn Ausbildung und Prüfung sollen in keinem Fall demotivieren oder selektieren. Die Teilnahmebescheinigung bescheinigt daher dem Wortsinn nach zunächst die Teilnahme an der Ausbildung. Der Prüfungsvorsitzende wird unter „Anmerkungen“ das Prädikat einer bestandenen Prüfung eintragen bzw. das Feld bei nicht bestandener Prüfung frei lassen.
Teilnahmebescheinigungen und Pässe werden unmittelbar im Anschluss an die Prüfung ausgegeben.
Gestaltung der Chorproben
Das Austeilen und Beschriften des Stempelheftes sowie die Erläuterung der gesamten Ausbildung für die Zielgruppe sollte vor der ersten „kids in Takt“- bzw. „teens in Takt“-Chorprobe stattfinden, damit im Rahmen der Ausbildung keine Zeit verloren geht.
Die Dauer der Chorproben für „kids in Takt“ und „teens in Takt“ liegt zwischen 45 und 60 Minuten. Dabei gilt folgende Empfehlung: Bei einer Probendauer von 45 Minuten werden fünf Chorproben, bei einer Probendauer von 60 Minuten vier Chorproben angesetzt. Abweichungen sind möglich, jedoch sind mindestens vier Chorprobenbesuche für die Teilnehmer Pflicht.
Seitens des Chorleiters werden spezifische Grundkenntnisse in der chorpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorausgesetzt. Diese Kenntnisse können im Rahmen von Fortbildungsangeboten der Einzelverbände sowie auf Bundesebene erworben werden.
Die Chorproben sind immer zielgerichtet unter dem Aspekt der Prüfungsinhalte durchzuführen.
Ein Begleitinstrument (Klavier, Gitarre etc.) sollte zur Verfügung stehen. Es ist aber immer darauf zu achten, dass durch das Instrument der Kontakt zum Chor nicht abreißt. Niemals darf das Klavier zwischen Chorleiter und Chor stehen! Durchaus kann ein Begleiter eingesetzt werden.
Am Ende der Chorproben bekommen alle anwesenden Kinder und Jugendlichen ihren Stempel ins Stempelheft. Ob die Teilnehmer das Heft mit nach Haus nehmen dürfen, wird vor Ort entschieden. Wichtig ist, dass beim nächsten Mal alle Stempelhefte wieder da sind.
Die Prüfungen im Rahmen von „kids in Takt“ und „teens in Takt“ bestehen aus einem chorpraktischen Teil und einem Prüfungsteil zur Gehörbildung.
Prüfungsinhalte
Chorpraxis:
Kanon oder Chorsatz (Gruppenprüfung)
Liedtexte auswendig vortragen (Einzelprüfung)
Gehörbildung:
Töne nachsingen
eine vorgegebene Melodie nachsingen (mit oder ohne Text)
Takt erkennen
Rhythmus erfassen
(jeweils Einzelprüfungen)
Durchführung der Prüfungen
Um den Kindern keine weitere Hürde zu setzen, werden die Prüfungen vom Chorleiter abgenommen, der auch die Ausbildung durchgeführt hat.
Es muss jedoch ein externer Prüfungsvorsitzender anwesend sein, der die Kenntnisse begutachtet und entsprechend der gezeigten Leistungen Stempel ins Stempelheft verteilt. Teilnahmebescheinigungen und Pässe sind nur mit der Unterschrift des Prüfungsvorsitzenden gültig.
Der Prüfungsvorsitzende wird von der Deutschen Chorjugend e. V. benannt.
Je nach erbrachter Leistung des Teilnehmers vermerkt der Prüfungsvorsitzende das Prädikat auf der Teilnahmebescheinigung (unter „Anmerkungen“).
Prädikate:
0 bis 14 Stempel = kein Prädikat
15 bis 17 Stempel = mit Erfolg
18 bis 20 Stempel = mit großem Erfolg
21 bis 22 Stempel = mit herausragendem Erfolg
Nach den Einzelprüfungen wird der Prüfungsvorsitzende ein kurzes Gespräch mit dem Prüfungskandidaten führen, in dem er auf musikalische Grundkenntnisse eingeht (z. B. Takt, Rhythmus, Kanon, Notenwerte etc.). Hier zeigen sich besondere Fähigkeiten des einzelnen Chorsängers. Bei besonderer Eignung kann dies zu einer direkten Empfehlung für die D-Lehrgänge führen.
Aufführung als Prüfungsbestandteil
Zur Prüfung gehört in jedem Fall die Aufführung der erlernten Lieder. Dies hat zum Ziel, dass die Lieder und damit die chorpraktischen Bestandteile der Ausbildung in der Öffentlichkeit präsentiert werden, was wiederum ein Ansporn für alle ist, das Beste zu geben.
Der Chorvorsitzende bestätigt schriftlich, dass eine Präsentation des Erlernten stattgefunden hat. (Bei Konzerten genügt ein Programm oder Presseausschnitt.) Ohne diesen Nachweis kann der Prüfungsvorsitzende die Prüfungsbescheinigungen nicht ausstellen.
Es muss nicht extra ein Konzert organisiert werden. Sicher besteht die Möglichkeit, bei einem Auftritt oder einem Ständchen diese Lieder mit einzuplanen, oder der Chor präsentiert das Erlernte im Rahmen eines Eltern-Nachmittags.
Ausführliche Informationen und Beispiellieder für die Chorproben finden Sie in der Broschüre "Qualifizieren macht (S)Pass". Siehe Service/Materialien.


